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Freitag, 16. März 2012

Das Radio der Pandora

Man kann jetzt wirklich nicht sagen, dass ich ein vehementer Verfechter der Sache der Hotellobby bin, abgesehen davon, dass ich Hotels in meinem Leben bereits genutzt habe und wohl auch wieder werde. Es trägt auch wenig zur Sympathie bei, wenn sich die Hotelbranche ein Steuergeschenk der FDP in den Arsch schieben zusichern lässt, ohne die erhoffte Vergünstigung der Zimmer zu verwirklichen.
Aber, und so ist es mit allen Dingen im Leben, Pauschalisierungen sind böse, und deshalb muss man jeden Aspekt einzeln betrachten, genau wie jeden Zusammenhang. So wie in diesem Fall.

Heute stieß ich in meiner Tageszeitung über einen Stolperstein, groß wie der Felsen von Gibraltar. Demnach hat die EU entschieden, dass in Hotels die Abspielung von Fernsehern, Radios und Tonträgern eine öffentliche Wiedergabe ist und dementsprechend an die Rechteinhaber und die Künstler vergütet werden muss.
Ein Blick in das Dokument Rechtssache C-162/10 offenbart dann schnell die eigentliche Problematik, die dieses Urteil zur Büchse der Pandora im Hotel macht.
Nein, ich will nicht darauf hinaus, dass deutsche Hoteliers ja bereits GEZ bis zum Erbrechen zahlen und damit ihren Teil geleistet haben; die Anfrage kam von den Iren und wird wahrscheinlich somit bei denen die größten Auswirkungen haben. (Allerdings frage ich mich schon, wie die Tonträgergeschichte geregelt werden soll. Wird bestimmt ein Schmerz im Arsch.)
Nein, wichtig für mich im Urteil ist Römisch eins, Absatz sechs, etwa in der Mitte dieser Satz:
"[...] Weiter hat er (der Gerichtshof, Anm. von mir) festgestellt, dass der private Charakter von Hotelzimmern der Öffentlichkeit der Wiedergabe nicht entgegensteht. [...]"

...sacken lassen.

Tja, Leute, da haben wir es. Ein Hotelzimmer hat einen privaten Charakter, ist aber irgendwie auch ein öffentlicher Raum, wenn das Abspielen des Radios oder einer CD eine öffentliche Wiedergabe ist.
Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung sind überhaupt nicht abzusehen, denn folglich kann man weiterleiten: Wenn das Abspielen eines Tonträgers oder Fernsehers eine öffentliche Wiedergabe ist, trotz des privaten Charakters des Hotelzimmers, dann muss das Hotelzimmer während des Abspielens doch auch öffentlichen Charakter haben, sprich: Alles was man in der Öffentlichkeit tun darf, muss dann auch für das nun öffentliche Hotelzimmer möglich sein.
Fotos schießen, die Sanitärräume benutzen, ein- und ausgehen, rauchen, alles was ein öffentlicher Raum erlauben kann oder tatsächlich erlaubt, könnte dann plötzlich möglich sein. Dank eines EU-Urteils. 
Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich finde, dieses zusätzliche Steuergeschenk in Richtung Musik-Lobby ist doch irgendwie nicht richtig durchdacht. ^^°°°

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Absurd. und rücksichtslos. Ich glaube der Gerichtshof wollte seinen Fachkollegen einen Gefallen tun, den dieses Urteil wird eine Flutwelle an neuen Verfahren verursachen.
Erinnert mich irgendwie an ein Urteil zu "Genhonig"...
Da wurden auch Pflanzenpollen als "Zutat" und nicht "Inhaltsstoff" definiert. http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/000913
Jetzt müssten also Imker ihren Honig testen, und den Honig der mit kleinsten Mengen an Pollen von GMOs (die z.B. nur als Futtermittel zugelassen wurden), oder giftigen Pflanzen (die in der Natur häufig vorkommen) "kontaminiert" wurden vernichten.
Das ist kein verantwortliches Verhalten seiten des Gerichtshofes. Es Fördert noch mehr Rechtsstreit, kosten, Bürokratie und Sonderregelungen für Privilegierte, einflussreiche Gruppen.
Was mich am meisten beunruhigt ist die Tatsache dass Musik und Filmeindustrie wieder neue Sonderrechte bekommen (diesmal sogar auf kosten unserer Privatsphäre). Andere besitzer von Intelektuellen Rechten wie Mode- und Möbeldesigner, Innenaustatter, die Typen dem dass Bild auf der Wand, oder dass Muster der Tapeten gehört, oder Architekten die dass Hotelprojekt erschaffen haben, sogar die Putzfrau die z.B. die blumen in der Vase arrangiert hat könnten die selben Rechte verlangen. Jedes mal wenn Musik und Filmindustrie erfolg hat, werden andere dazu ermutigt dass selbe zu tun...
Solche Urteile könnten unkontrollierbare, unbeabsichtigte Folgen haben, die weit über dass hinausgehen was ursprünglich beabsichtigt wurde.
Ein Prima beispiel sind Patente von lebenden Organismen. Als in 1980 dass US Patentamt durch US Supreme Court gezwungen wurde eine Bakterie zu Patentieren, haben die Richter dies als ein "kleine, unbedeutende Entscheidung" bezeichnet. 7 Jahre später musste dass Patentamt seine Richtlinien von "Leben ist grundsätzlich nicht Patentierbar" auf "Alles ist Patentierbar außer einem Ausgewachsenem Menschlichen Wesen". (dazu mehr in diesem video ab 1:25:00, die ganze Doku ist auch sehr empfehlenswert) http://www.youtube.com/watch?v=SnE8D3tgZ5c

MFG Kroll

Stinkstiefel hat gesagt…

Wieso nicht. Irgendwann muss mann bestimmt Gebühren für das Atmen von Luft bezahlen.

Ace Kaiser hat gesagt…

Kroll: Ja, Gentechnik ist so ein Fall für sich. Ein Wahnwitz an Uninformiertheit, Panikmache und Idiotie. Das ist genauso, wie wenn man "Lebensmittel bitte ohne Chemie" fordert. Ich denke, das Problem hierbei ist, dass es Gerichtsentscheidungen gibt, wo es eine wissenschaftliche Studie geben sollte.

Was die Musik-, und Filmindustrie angeht, so hat sie in den letzten zehn Jahren ständig Verschärfungen gefordert - und auch bekommen. Kein Wunder also, dass jetzt die Verlage der Tageszeitungen hinterher ziehen, Google an den Honigtopf wollen und sich dann ziemlich wundern werden, wenn sie aus den Suchrastern komplett verschwinden, anstatt Geld zu bekommen.

Das mit dem Patent, ist das sicher? Dann würde ich mir gerne Masern patentieren lassen - und jeden, der daran erkrankt, auf Tantiemen verklagen. Was fällt denen ein, einfach meine patentierten Keime zu vermehren? Ich habe das nicht gestattet. Und bei der Gelegenheit könnte ich auch noch gegen Fachzeitschriften vorgehen, die Impfungen favorisieren - was fällt denen ein, mein Eigentum kaputt zu impfen?
Geht es nur mir so, oder treibt der Wahnwitz ungeheure Blüten?

Ace Kaiser hat gesagt…

Stinkstiefel: Den Gag mit "Besteuern von Atemluft" hatte ich schon in meinem Blog. ^^

Anonym hat gesagt…

falls ihr es noch nicht bemerkt habt, Luft ist schon besteuert... Zumindest der CO2 in der Luft, oder wie kann man anders Emmisionsrechte definieren??
Na ja, ein Patent zu bekommen ist nicht soooo einfach. Falls es eine bestimmte Gattung in USA schon nachweislich seit langem gibt, darf man diese nicht patentieren. Für Organissmen die aus dem Ausland geschmuggelt wurden gilt dass nicht... So sah sich z.B. Brasilien gezwungen spezielle Gesetze und strenge Grenzkontrollen zu etablieren, so dass niemand mit einer potenziell patentierbarem Organismus die Grenze überqeirt. Die gute Nachricht ist, Patente sind nur 20 Jahre gültig.
MFG Kroll

Ace Kaiser hat gesagt…

Die CO2-Emissionen beinhalten ja nur einen Teil der Atmosphäre, und es gibt ja Freibeträge. Man handelt ja nicht mit den besteuernden Emissionen, sondern mit dem CO2, das man gar nicht erzeugt.

Was das Patentieren von Organismen angeht: Turbokapitalismus at it's best.
Na, wenigstens können wir sicher sein, dass sich die australische Ochsenfroschgeschichte in den USA nicht wiederholt; jemand, der sich ein Tier patentieren lässt, hat wenig Interesse daran, sein Patent der gesamten Umgebung quasi umsonst zur Verfügung zu stellen.
Krank ist es trotzdem allemal. Dann dauert es auch nicht mehr lange, bis ein designter Mensch patentiert wird. Und dann dampft die Kacke erst richtig.