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Freitag, 4. Mai 2012

Hier meine Antwort an Herrn Dr. Bruggaier

Ja, ich weiß. So bescheiden, wie Johannes Bruggaier sein Dr.Kürzel benutzt, so inflationär setze ich es ein. Absicht. Natürlich. Man möge es mir nachsehen.
Hier jetzt also noch einmal der Text von Dr. Bruggaier, diesmal mit meinen Antworten versehen. Bruggaier-Originaltext ist fett, meine Antworten kursiv.



Hallo, Herr Bruggaier.

Ich möchte mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich die Zeit für eine ausführliche Betrachtung und Antwort genommen haben. Das alleine hat mich schon sehr beeindruckt und einige Wogen geglättet.
Ich möchte Sie daher folgerichtig um die Erlaubnis bitten, Ihre Antwort unkommentiert (na gut, ein Intro muss es geben) als heutigen Post in meinem Blog zu posten. Natürlich auch unzensiert. Ihre reine, eigene Meinung. Da ich den Text bereits gelesen habe, sehe ich da auch kein Problem. Wir unterhalten uns auf einem hohen, freundlichen Niveau.
Anschließend würde ich gerne einen weiteren Blogeintrag bringen, in dem ich explizit auf Ihre Argumente eingehe.
Und um das klarzustellen: Ohne Ihre Erlaubnis werde ich weder Ihren Brief posten, noch daraus zitieren. Sehen Sie es mir aber nach, wenn ich mich in einem meiner nächsten Blogeinträge auf einige Stellen beziehen werde. Alleine die Tatsache, dass Sie mir geantwortet haben, und das Sie einen sehr freundlichen Umgangston pflegen, ist mir einen positiven Eintrag wert.



Hallo Herr Kaiser,
durch Zufall (ich suchte im Netz einen Artikel von mir) bin ich auf Ihre Seite gestoßen und ärgere mich, dass Ihr an mich adressiertes Schreiben offenbar in den Untiefen unseres Verlagskonstrukts versunken ist. Jetzt ist die ganze Debatte zwar schon eine Weile her. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass mich Ihre ausführliche Beschäftigung mit zwei Kommentaren von mir sehr beeindruckt hat: Solche Leser wünscht man sich!


Alex: Danke. Ich gehe davon aus, dass Sie das ebenso ernst meinen wie ich, wenn ich das Gleich zu den Lesern meiner belletristischen Erzählungen sage.


Grundsätzlich sind Zeitungskommentare erstens – wie der Name schon sagt – subjektiv und zweitens verkürzend. Gerade ein so komplexes Thema wie der Öffentlichkeitsbegriff im digitalen Zeitalter lässt sich auf 50 Zeilen niemals ausschöpfend thematisieren. Wenn Sie meinen beiden Anmerkungen also Polemik unterstellen, so haben Sie deshalb insofern recht, als ich für das Kommentieren auf engem Raum zwangsläufig Gegenargumente oftmals außer Acht lassen und damit vieles zuspitzen muss. Ein Kommentar ist nun mal keine Grundsatzerklärung, sondern ein Gedanken- und Diskussionsanstoß für den Alltag (hat hier ja offenbar funktioniert).

Alex: Da haben Sie vollkommen Recht. Es hat funktioniert. Und es ist auch klar, das ein Kommentar erstens Ihre Meinung ist, und zweitens nicht viel länger sein kann als eine Twitter-Nachricht. Gerade deshalb ist es wichtig, diesen mit Bedacht zu füllen. Sie sehen ja, welche Macht Sie damit haben. Und aus großer Macht erwächst große Verantwortung.


In der Sache finde ich manche Ihrer Argumente bedenkenswert. Andere dagegen überzeugen mich nicht.

Alex: Nun, ich finde es höchst erfreulich, dass Sie sich mit meinen Argumenten auseinander setzen. Einiges an Ihren Kommentaren war für mich nicht sehr erfreulich, so zum Beispiel im ersten Ihre Erwähnung einer nicht vorhandenen Reaktion der Piraten auf den Facebook-Lynchaufruf. Wie ich damals schrieb, war das keinesfalls eine Baustelle der Piraten, nur weil sie sich auch als Vertreter des Internet-Zeitalters sehen. Andererseits hätte ich es für sehr gut, nein, für grandios gefunden, wenn Sie tatsächlich bei der Pressestelle der Piraten eine Stellungsnahme eingeholt hätten. Das wäre ein so grandioser Streich gewesen, der sicher auch einen eigenen Artikel wert gewesen wäre und zur Profilierung der Piraten beigetragen hätte.
Nur zum Verständnis, ich bin langjähriges SPD-Mitglied.



Ich bitte Sie um Verständnis darum, wenn ich angesichts des beträchtlichen Umfangs nur auszugsweise darauf eingehe.

Alex: ^^ Na, das hat sich ja wohl erledigt. Aber es liest sich sehr angenehm, war also von meiner Warte aus keine verschwendete Zeit.


In jedem Fall für bedenkenswert halte ich Ihre Kritik an bestimmten Medien im Emder Mordfall. In der Tat kommt Zeitungen und Rundfunksender nach wie vor eine Leitfunktion in der öffentlichen Meinungsbildung zu. Es ist deshalb durchaus problematisch, einerseits den aufgehetzten Mob zu kritisieren, andererseits die fragwürdige Rolle einiger Medien völlig außen vor zu lassen. Um diese Facette zu berücksichtigen, hätte ich meinem Kommentar in der Tat eine Zeile mehr gönnen sollen.

Alex: Richtig. Es verwunderte sicherlich nicht nur mich, wie zahm die BILD in der folgenden Berichterstattung war. M.E. war sie sich ihrer Rolle bei dieser äußerst unglücklichen und Strafverfolgungswürdigen Posse mehr als bewusst. Sie hat - entgegen ihrer Gewohnheit - auch nicht zum Halali auf den geständigen Tatverdächtigen geblasen. Jedes Mal, wenn dieses Leitmedium eine gerichtliche Entscheidung auf Basis unserer Gesetze im Einvernehmen mit Verfassung und Rechtsstaat "Wahnsinn" oder "Verrücktheit" nennt, muss doch jedem guten Journalisten die Schreibhand jucken. Wobei ich BILD in diesem Zusammenhang nur als bekanntestes Negativ-Beispiel hinstellen möchte.


Auch kann ich verstehen, dass Sie sich gegen eine Pauschalverurteilung „der“ Internetcommunity wehren. Zwar ist auch diese Zuspitzung dem Zwang zur Verkürzung geschuldet. Ich denke aber, dass ich den differenzierenden und selbstreflektierenden Vertretern dieser Gemeinschaft - zu der Sie womöglich zählen - tatsächlich auch eine differenziertere Betrachtung schuldig gewesen wäre.

Alex: Herr Bruggaier, bei allem Respekt, aber Sie sind ebenfalls Teil dieser Commmunity. Dazu müssen Sie weder auf Counterstrike-Server gehen, noch Abends oder unterwegs per Handy im ICQ chatten, oder regelmäßig Ihren Twitter-Account abfragen. Sie benutzen das Internet, Sie bewegen sich darin, wie Sie damit bewiesen haben, wie Sie mich gefunden haben.
Lassen Sie mich das noch deutlicher sagen: Es gibt keine Internet-Community, wie Sie sie vielleicht erwarten. Jeder Mensch, der sich eines Internet-Anschlusses bedient und im Netz recherchiert, spielt, postet, kopiert, einstellt, oder sonst einer Tätigkeit nachgeht, gehört zu dieser Community. Und zwar genauso lange, wie er es will.
Ich sehe mich deshalb auch nicht als Verteidiger eines so schwammigen Begriffs wie Internet-Community, und dem was dahinter stecken könnte... Ich habe meine Kommentierungen in erster Linie geschrieben, weil mein Sinn für Gerechtigkeit angeschlagen hat.


Mein Angriff in der Sache hat hier vielleicht eine persönliche Färbung bekommen, die ich keinesfalls beabsichtige.

Alex: Ich freue mich sehr über diese Worte. Wie stehen Sie denn heute zu Ihren Gedanken z.B. zur Piratenpartei in diesem Zusammenhang, oder zur Rolle der Medien, bzw. der gedruckten Zeitungen und ihrer Online-Pendants? Als Recherche-Plattform zu deren tendenziöser Berichterstattung bietet sich in jedem Fall Bildblog.de an.


Bei aller berechtigten Kritik am Stil mancher Berichterstattung irritiert mich hingegen Ihre Einschätzung, wonach die Schuld an der Entwicklung in Emden „einzig und allein“ bei den Medien liege. So ist mir nicht bekannt, dass der Name des ersten Verdächtigen im Emder Mordfall von der Presse veröffentlicht worden wäre. Auch einen Aufruf zur Lynchjustiz habe ich in keinem Medium finden können. Mit einem solchen Vorgehen hätte sich ein Presse- oder Rundfunkorgan schwerwiegende juristische Konsequenzen eingehandelt.

Alex: Ja, da haben Sie natürlich vollkommen Recht. Ein Aufruf zur Lynchjustiz in z.B. Ihrer Zeitung wäre ein strafrechtlich relevanter Prozess gewesen. Was Sie dabei übersehen, ist, dass auch der Aufruf zur Lynchjustiz auf Facebook strafrechtlich verfolgt wird.
Auch müssen Sie unterscheiden, was Facebook ist und was eine Zeitung ist. Ihre Zeitung ist wie ein großes moderiertes Forum, wo nichts am Chefredakteur vorbei kommt. Nichts. Oder er hat seinen Job nicht gemacht.
Facebook hingegen ist ein großes, freies und weites Forum, in dem jeder auffällige Post, und jede auffällige Person gemeldet und gelöscht werden können, sobald es halt jemandem auffällt. Eine andere Vorgehensweise lässt die Struktur von Facebook nicht zu. Aber deswegen ist die Plattform kein rechtsfreier Raum. Und um das noch mal zu betonen: Auch für das Internet gelten unsere Gesetze.



Revolverblättern die Alleinschuld für jegliche Straftaten beizumessen, halte ich deshalb für eine doch recht grobe Vereinfachung. Sie entlassen damit den Bürger aus seiner Selbstverantwortung, stellen Straftätern mit Verweis auf die bösen Medien per se einen Freifahrtschein aus.

Alex: Da stimme ich Ihnen zu. Einem erwachsenen, mündigen Bürger muss man zutrauen, das er unterscheiden kann, was er tun darf, und was nicht. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der dumme Kerl, der den Lynchmob initialisiert hat, nun selbst vor dem Kadi stehen wird. Denn wenn man sich da verschätzt, greift das Gesetz, ob man wusste, dass man etwas Strafrechtlich relevantes tut oder nicht.
Und ich hoffe, dass dieses Vorgehen der Justiz deutlich macht, das es nicht um Nachahmer und dergleichen geht, sondern um straffällige Handlungen, die auch im Netz nicht im Anonymen geschehen. Dabei verweise ich auf den jungen Soldaten, der von Jimmy Blue Ochsenknechts Rolle in dieser Bundeswehrkomödie so wenig angetan war, das er sich zu einer Morddrohung hinreißen ließ. Der junge Mann wird nun gleich zweimal bestraft. Strafrechtlich und Bundeswehr-intern. Auch er hätte vorher wissen sollen, dass man so etwas nicht macht. Gut, nun weiß er es, und er wird als negatives Beispiel herhalten.


Allerdings, und das muss ich explizit erwähnen, fällt es einem erstaunlich leicht, Stammtischparolen zu schmettern, wenn die Zeitungsmedien den mutmaßlichen Täter, der nach einem Anfangsverdacht wieder frei gelassen wurde, vorab schuldig sprechen. Hier gilt doch wieder die journalistische Sorgfaltspflicht, will sagen: In Deutschland gilt in dubio pro reo. Ihn zum Täter zu erklären widersprich also nicht nur der Gesetzeslage, sondern auch gutem Journalismus. Negativ in diesem Zusammenhang ist sicher nicht nur mir, sondern auch Ihnen die Kachelmann-Berichterstattung aufgefallen. Eine gewisse Frau Schwarzer hat sich mit Vorab-Verurteilungen und eifrigem Nachgetrete besonders hervor getan, obwohl sie an vielen Prozesstagen gar nicht im Gericht gewesen sein soll.
Wenn also Zeitungen das Klima dazu schaffen, dass "er der Täter ist, und das ist so klar wie Kloßbrühe", dann kann man dem Bürger vielleicht nicht absprechen, das er auch selbst denken muss. Aber zugleich muss man sich fragen, mit was für einer Redaktion man es zu tun hat, wenn sie es zulässt, das ihre Zeitung auf diese Weise und polemisch berichtet, das Klima für solche Fehleinschätzungen beim mündigen Bürger erst schafft.
Hierbei erwähnen möchte ich die aus der Sicherheitsverwahrung entlassenen Männer, die ursprünglich von mehreren Polizisten bewacht werden sollten - dank diverser schreibenden Medien, die sich nicht zu fein waren, diese Menschen akribisch zu verfolgen und ihr Wissen zu veröffentlichen, wurden obige Polizisten in die Rolle von Leibwächtern gedrängt. Spätestens dann muss man sich fragen, ob in den deutschen Medien nicht etwas falsch läuft, wenn die gesetzlich legale Rehabilitierung von Straftätern derart torpediert und die Menschen auch noch, ja, aufgehetzt werden.
Sie sehen, der einzelne Bürger hat in der Tat nicht zu vergessen, das er eine Eigenverantwortung trägt. Aber diese Eigenverantwortung verlange ich auch von den Medien.



Was das Thema Fahndung auf Facebook betrifft (bislang allein in Niedersachsen praktiziert), so möchte ich der Kürze halber nur auf die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz verweisen: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2944-fffentlichkeitsfahndung-via-Facebook.

Alex: Diesem Link ist nichts mehr hinzu zu fügen und stößt auf mein Einvernehmen. Nur eines drängt sich mir auf: Warum habe ich nur dieses Gefühl, dass man mit dem Text in diesem Link etliche Artikel von BILD, MoPo, B.Z. und auch einigen lokalen Zeitungen sehr gut kritisieren kann?


Der Fall von Emden ist meines Erachtens eine traurige Bestätigung mancher hier geäußerten Vorbehalte.
Soziale Netzwerke verbinden Person A mit Person B. Manchmal verbinden Sie auch Person A mit Person B und C. Das alles fällt unter den Bereich des privaten Datenverkehrs. Werden nun Person A, B und C mit zweihundert oder gar tausend weiteren Personen vernetzt, kann nicht mehr von einem privaten Austausch die Rede sein: In diesem Fall erschafft der Anbieter eine publizistische Einflussmöglichkeit, wie sie allenfalls Rundfunksender oder Verlage erreichen. Das ist grundsätzlich in Ordnung, verlangt aber, dann auch die Verbreiterhaftung zu übernehmen.


Alex: Sicherlich. Aber auch hier zieht ein Argument, das Sie selbst gebracht haben: Egal, was man auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken liest, egal über wie viele Wege getwittert wird, jeder Mensch ist dazu verpflichtet, auch alles was er auf Facebook liest oder wozu er auf Facebook aufgefordert wird, vor seiner eigenen moralischen und gesellschaftlichen Eigenverantwortung bestehen zu lassen. Letztendlich gilt das Gesetz auch im Internet. Vielleicht muss das dem Menschen wieder mehr ins Bewusstsein gerückt werden.


Mit Ihrem Vergleich von Facebook einerseits und den Online-Foren der Zeitungen andererseits benennen Sie hierzu selbst den entscheidenden Unterschied: Allein das unverzügliche Löschen von Entgleisungen bedeutet für die Verleger erhebliche Personalkosten. Diese erbringen sie keinesfalls freiwillig, sondern weil das Gesetz sie dazu zwingt. Die Online-Redaktion der Süddeutschen Zeitung schaltet ihre Kommentarfunktion nachts gänzlich ab, um nicht eine Veröffentlichung justiziabler Äußerungen zu riskieren.

Alex: Sehen Sie es doch mal im Gegenzug: Die Kommentare sind durchaus gewünscht, sie bringen den Seiten der Zeitung Klicks und Aufmerksamkeit, rechnen sich durch Werbung, und, das ist das Schönste daran, was Arbeit schafft, schafft manchmal auch Arbeitsplätze. Außer, die Chefredaktion setzt mal wieder einen armen Volontär daran, der für einen Hungerlohn oder nur für Ruhm und Ehre arbeiten muss. Das war, hoffe ich, nur ein Klischee.
Ich denke, der Mehraufwand lohnt sich. Auch, weil wir es können, und weil es deutlich macht, das im Internet längst nicht alles erlaubt ist. Ich denke, jeder Mensch, der das Internet besucht, sollte wenigstens einmal in seinem Leben die Nettiquette gelesen haben.



Auslöser dieser Maßnahme war im Übrigen der verlorene Prozess eines Bloggers (Stefan Niggemeier), der einen in der Nacht eingegangenen Kommentar erst morgens und damit zu spät entfernt hatte. Deutsche Blogger und Zeitungen müssen mit solchen Konsequenzen leben – nicht aber milliardenschwere Konzerne mit Sitz in den USA.

Alex: Was ist mit der deutschen Dependance milliardenschwerer Konzerne mit Sitz in den USA? Wird die nicht belangt?


Dass ich dieses Missverhältnis kritisiere und eine gerichtsfeste Definition von Öffentlichkeit in digitalen Foren jeder Art einfordere, müsste eigentlich in Ihrem Interesse sein.

Alex: Ich muss ehrlich sagen, so kam das bei mir nicht an. Schieben wir es mal darauf, das die Kürze des Kommentars natürlich keine ausführliche und alles beantwortende Artikel zulässt - nur Kommentare.


Ein paar Worte möchte ich noch zum Thema Youtube verlieren. Zunächst zu den „gesichtslosen“ Kritikern, die eine Kontrolle des Kopierens im Internet für grundsätzlich nicht mehr realisierbar halten. Sie befinden sich beispielsweise hier: http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-heb-dann-mal-ur/

Alex: Gelesen und für gut befunden. Aber auch hier gilt: Was die Piratenbasis fordert, d.h. ein Einzelner, ist nicht automatisch Parteimeinung. Ist sowieso etwas billig, den Piraten Funktionsfähigkeit abzusprechen, nur um andererseits alles, was in ihrem Umfeld geäußert wird, gleich zur Partei-Meinung zu erheben. Soweit ich weiß, geht es den federführenden Piraten auch nur darum, die Privatkopie zu erhalten, nicht das Urheberrecht abzuschaffen.

 hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84339496.html

Alex: Stefan Niggemeier bringt es schön auf den Punkt: Profitschutzrecht für eine Industrie, die versucht, alle anderen zu gängeln.


 und hier: http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/vom-wissen-der-wichser-zwei-thesen-zur-urheberrechtsdebatte/

Alex: Ja, auch ein sehr schönes, vor allem sachliches Beispiel. Allerdings denke ich, das eine Reform des Urheberrechts, bzw. des Nutzerrechts mit einer Industrie schlecht möglich ist, die Musik-Alben als CD solange teurer verkaufen wollte, wie es noch Vinyl gab... Aber nach dem "Ende" von Vinyl nie auf den Vinylpreis herab gestiegen ist, sondern den höheren CD-Preis beibehalten hat. Verhärtete Fronten? Zwei Wahrheiten? Es geht ums Geld, das ist die Wahrheit.


 vor allem aber hier: http://wiki.piratenpartei.de/Programm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung

Alex: Hm, eines der verständlichsten Parteiprogramme, die ich bisher gelesen habe. Und wie erwartet, haben die teilweise zynischen und höhnischen Zeitungskommentare über die Piraten, die sich hierauf als Grundlage berufen, mit dieser auch gar nichts zu tun.


Dass ich die Kenntnis um diesen Diskussionsstand voraussetze, mag gewagt erscheinen. Allerdings kann ich eine gewisse Verwunderung über die Notwendigkeit einer klaren Bezugnahme – gerade bei einem Blogger – nicht ganz verhehlen.

Alex: Hm. Soll ich Stellung dazu beziehen, wie ich als Blogger zum Leistungsschutzrecht, und damit zu meiner Bloggerei, den von mir erarbeiteten Texten, stehe? Oh Gott, dafür bin ich aber gänzlich ungeeignet. Ich sehe meinen Blog nicht kommerziell, und wenn z.B. Zeitungen aus meinem Blog zitieren (und auf mich verweisen), wäre das für mich schon eine Ehre. Auch im Anbetracht der Tatsache, dass ich meine Defizite kenne, durch tausende Themen springe und oft auch dazu neige, andere zu scharf anzugreifen.
Ich erinnnere mich sehr gut daran, das ich anfangs dem Medienmainstream gefolgt bin, als über Bangkok und die Demonstrationen der Rothemden berichtet wurde - obwohl mir Ungereimtheiten aufgefallen sind. Erst die Diskussion, langwierig, aber hochinteressant, mit einem ortsansässigen ehemaligen Schweizer Journalisten hat bei mir ein Umdenken bewirkt, und den Pferdefuß sehen lassen, die Diskrepanzen.
Ich erinnere mich auch noch gut daran, dass Foodwatch bei mir keinen guten Stand hatte, bis ich mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Null Cäsium-Theorie in Kindernahrung diskutiert habe. Allerdings konnte er mir diese Fixierung auf Cäsium auch nicht erklären. D.h., ich bin ein fehlbarer Blogger. Zudem nutze ich den Blog hauptsächlich als Hobby und um meine Bücher zu bewerben, die man - man mag es kaum glauben - umsonst im Internet zu lesen gibt, die ich aber auch für Fans, die bereit sind dafür Geld auszugeben, auch auf lulu.com als Book on Demand anbiete.
Selbstverständlich habe ich nichts dagegen, für Zitate aus meinem Blog Geld zu erhalten oder meine Bücher zu verkaufen (im Vertrauen, viel ist das ohnehin nicht; ohne einen Verlag und eine entsprechende Werbestruktur bleibt auch das Schreiben und Veröffentlichen meiner belletristischen Texte ein Hobby, obwohl ich gerne würde davon leben können), sehe das Ganze jedoch realistisch. Wenn ich etwas ins Web gestellt habe, ist es Allgemeingut, und wenn ich eine überarbeitete Fassung als Buch herausbringe, quasi die Webfassung 2.0, und jemand bereit ist, dafür etwas zu bezahlen, freut mich das.
Ansonsten sehe ich mich aber eher als IT-Girl, was das Bloggen betrifft. Bekannt nicht wegen eines Textes oder zwei, sondern weil ich bin, was und wer ich bin.
Ich bedanke mich auf jeden Fall für Ihre Links, die mich sehr erstaunt haben, weil sie von den Kommentaren doch weit entfernt waren. Mit entsprechender Spannung erwarte ich Ihren nächsten Kommentar.



Was Ihre Interpretation unserer Gema-Berichterstattung betrifft, so waren zwar tatsächlich nur zwölf Videos Gegenstand des Prozesses. Allerdings hatte die Gema diese lediglich exemplarisch ausgewählt, der Prozess war ein Musterverfahren von grundlegender Bedeutung. Nun liegt mir der betreffende Bericht gerade nicht vor, ich möchte aber nicht völlig ausschließen, dass wir diesen Umstand eventuell nur unzureichend deutlich gemacht haben. Liegt das Missverständnis vielleicht in diesem Detail begründet?
Alex: Nun, ich gebe zu, bei meinem Blogeintrag zu Ihrem zweiten Kommentar war ich nicht besonders nett oder gnädig. Sicher spielte meine Enttäuschung eine Rolle, weil ich damals keine Antwort von Ihnen erhalten habe. Ebenso hätte ich mir auch denken können, dass es sich bei dem Prozess um einen Musterprozess handelt.


Korrigieren muss ich Ihre Behauptung, das Hoch- und Herunterladen von Videos sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das Gericht hat Youtube sogar eigens dazu verpflichtet, neues Hochladen von einmal entfernten Videos zu unterbinden. Selbst eine Software für dieses Verfahren wurde im Urteil benannt. Vielleicht hätte auch dieser Umstand in unseren Bericht klarer zum Ausdruck kommen sollen.

Alex: Klar, macht ja auch Sinn. Aber anstatt lange Prozesse zu führen, hätten sich die beiden Partner vielleicht doch zuerst auf eine Neuauflage ihrer GEMA-Verträge machen sollen. Andererseits, warum, wenn die GEMA selbst den Urhebern verbietet, mit ihren eigenen Werken zu machen was sie wollen, sobald sie bei der GEMA gemeldet sind. Auch da liegt eventuell ein Fehler, der korrigiert gehört.


Für schlichte "Neuformulierungen" bestehender Verträge jedenfalls strengen Verhandlungspartner eher selten aufwändige Prozesse an: Im Prozess der Gema gegen Youtube ging es um nichts weniger als die Haftungsfrage für unzweifelhaft rechtswidrig hochgeladene Inhalte.

Alex: Und dieser Umstand wurde ausreichend geklärt. Youtube ist verpflichtet, die Inhalte zu kontrollieren und zu zensieren, aber ist nicht verantwortlich.


Dass das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützten Materials illegal ist (nur zur Sicherheit:  http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/24-Risiken-fuer-YouTube,-MyVideo-Co-und-deren-Nutzer-Haftung-bei-Videoplattformen.html ), werde ich Ihnen nicht erläutern müssen. Das Urteil schützt somit legal handelnde Nutzer vor versehentlichen Rechtsverstößen mit den anschließenden Abmahnungen durch geschäftstüchtige Rechtsanwälte. Zugleich aber erschwert es Nutzern, die das geltende Recht bewusst hintergehen möchten, die Arbeit: Auf Youtube jedenfalls werden solche Verstöße schlichtweg nicht mehr möglich sein. Ich finde das sehr begrüßenswert. War hier womöglich etwas nicht verständlich genug formuliert?

Alex: Nein. Vor allem der Passus, der die User alle zu potentiellen Downloadern machte, die sich bewusst sein mussten, fortan strafbare Handlungen zu begehen, war sehr irreführend.
Auf von der Leine gelassene Abmahn-Anwälte und -Detektive möchte ich jetzt nicht näher eingehen, aber ich sehe hier ein tolles Thema für einen Kommentar von Ihnen, Herr Bruggaier. Dies gerade in Zeiten, wo Abofallen Thema im Bundestag sind, was sich nicht besonders von Abmahn-Anwälten unterscheidet, wie ich finde.



Was Ihre Einschätzung der finanziellen Lage von Rechte-Inhabern betrifft, so ist diese subjektive Wahrnehmung selbstverständlich Ihr gutes Recht - dass Sie in diesem Punkt über keine tieferen Kenntnisse verfügen, räumen Sie ja selbst ein. Aus meiner Erfahrung als Kulturjournalist komme ich jedenfalls zu einem anderen Ergebnis: Nach dem Zusammenbruch des Tonträgermarktes sind Künstler mehr denn je auf professionelle Verwerter angewiesen. Vor schwarzen Schafen mit Knebelverträgen schützt im Großen und Ganzen der freie Markt. Niemand ist gezwungen, sich einem Verwerter auf Gedeih und Verderb auszuliefern – wer sich übervorteilt fühlt, kann sich ein neues Management suchen.
Ace: Oder wie z.B. der große Komiker und Comic-Autor und Musiker Ralph Ruthe seine Musik selbstständig auf iTunes vertreiben. Es macht keinen großen Unterschied, ob man auf sich gestellt nicht berühmt genug ist um erfolgreich zu verkaufen, oder bei einem Plattenlabel.
Allerdings stelle ich es mir sehr schwierig vor, sich vom Knebel eines Plattenvertrags zu befreien. George Michael hat ein halbes Jahrzehnt keine neue Musik geschrieben, weil Sony selbst nach der Kündigung des Plattenvertrags noch Rechte an seinen künftigen Werke hatte. Und wenn sie schlau waren, haben sie heute noch die Rechte an der Musik, die unter ihrem Label veröffentlicht wurde.
Was hier wirklich weiter helfen würde, wäre eine gezielte Entknebelung von Verträgen, eventuell sogar eine gesetzliche Untergrenze bei der Honorierung. Auf jeden Fall helfen würde aber eine gesetzliche Regelung, wie lange die Arbeit des Urhebers Eigentum des Lizenznehmers bleiben darf.
Es ist also selbst für Superstars nicht ohne weiteres möglich, einem Vertrag zu entkommen. Wie sieht es dann erst für Newcomer aus, die einfach nur Musik machen wollen?



Puh, das ist am Ende jetzt doch eine ganze Menge geworden.

Alex: Und ich danke Ihnen dafür. Es war ein sehr erfrischender Exkurs, und ich sehe Sie längst nicht mehr so, wie ich es in meinen Blogeinträgen getan habe. Sie haben in einem Punkt vollkommen Recht: Ein Kommentar ist sehr kurz, und man muss mit Bedacht entscheiden, was da noch rein muss. Ich sehe Ihrem nächsten Kommentar positiv entgegen.


Vielleicht können Sie meinen Erwiderungen ja den einen oder anderen Gedankenanstoß abgewinnen. Die Diskussion um das Urheberrecht im digitalen Wandel ist sehr komplex und die Fronten sind nicht zuletzt wegen des hohen Emotionalisierungspotenzials ziemlich verhärtet.

Alex: Nicht nur das. Vor allem die Links haben meinen Horizont beträchtlich erweitert. Ich weiß, ich recherchiere nicht perfekt, und beziehe mich viel zu oft nur auf eine Quelle; und das ist nur legitim, wenn ich mich auf meine eigenen Arbeiten beziehe. Aber es beruhigt, das ich auf dem richtigen Weg bin mit meiner Meinung und meinen Blogeinträgen. Ich als Erster bin mir nicht zu schade, offen zuzugeben, wenn ich Fehler gemacht habe und hoffe dies auch stets bei anderen zu finden.
Was die Fronten angeht, so sind sie nicht verhärtet, sondern polemisiert. Wenn die Verwertungsrechte an Musik auf siebzig Jahre nach dem Tod verlängert werden sollen - und zwar nicht für die Erben des Künstlers, sondern für den Inhaber der Vermarktungsrechte - dann ist das übelster Lobbyismus, und ich kann auf dieser Seite keine Gesprächsbereitschaft erkennen. Oder waren es sogar neunzig Jahre?
Vergessen Sie bitte nicht, Herr Bruggaier, Sie sind genauso Konsument wie ich. Was die Medienindustrie durchsetzt, wird uns alle betreffen. Deshalb sollten wir ihr genauso auf die Finger sehen, wie die Medien es gerade mit den Piraten tun.




In jedem Fall freue ich mich über jede Rückmeldung zu meiner Berichterstattung, künftig am Besten an meine persönliche Mailadresse, dann kommt es auch an.
Viele Grüße

Johannes Bruggaier


Alex: Gerne. Ich freue mich sehr über dieses Angebot.


P.S.: Und lassen Sie uns einander doch bitte nicht Lobbyismus oder Propaganda unterstellen, ich gehe meinerseits auch nicht davon aus, dass Sie im Auftrag von Google unterwegs sind.

Dr. Johannes Bruggaier
Kulturredakteur


Alex: Von mir zum Abschluss (ich habe auch verdammt viel geschrieben; vielleicht sollte ich mich selbst mal als Journalist versuchen): Für mich kam Ihre Einstellung als Lobbyismus rüber. Das tut mir leid, da ich jetzt sehe, das Ihre Meinung wesentlich feinsinniger ist. Das bedeutet im Umkehrschluss umso mehr, dass ein Kommentar ein gefährliches Eisen ist. In seiner Kürze ist er ziemlich heiß.
ich werde Ihnen in Zukunft weder Propaganda, noch Lobbyismus unterstellen.
Und keine Sorge, ich bin auch nicht von Google angestellt. Das Netz ist für mich ein Hobby, das ich gerne betreibe, weil es jeden Tag meine Möglichkeiten erweitert (und manchmal auch ziemlich langweilig ist).
Darf ich Ihnen noch etwas sagen? Sie haushalten mit Ihrem Doktor-Titel mit einer Bescheidenheit, die mich maßlos erstaunt. Ich finde das sehr lobenswert.

Mit freundlichem Gruß,

Alexander "Ace" Kaiser

Donnerstag, 3. Mai 2012

Die Antwort von Herrn Dr. Johannes Bruggaier auf meine Blogpost zu seinen Kommentaren im überregionalen Teil der LDZ

Hier von mir mal vollkommen unkommentiert die Antwort von Herrn Bruggaier, die ich gestern angekündigt habe.
Enjoy.
Hallo Herr Kaiser,
durch Zufall (ich suchte im Netz einen Artikel von mir) bin ich auf Ihre Seite gestoßen und ärgere mich, dass Ihr an mich adressiertes Schreiben offenbar in den Untiefen unseres Verlagskonstrukts versunken ist. Jetzt ist die ganze Debatte zwar schon eine Weile her. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass mich Ihre ausführliche Beschäftigung mit zwei Kommentaren von mir sehr beeindruckt hat: Solche Leser wünscht man sich!
Grundsätzlich sind Zeitungskommentare erstens – wie der Name schon sagt – subjektiv und zweitens verkürzend. Gerade ein so komplexes Thema wie der Öffentlichkeitsbegriff im digitalen Zeitalter lässt sich auf 50 Zeilen niemals ausschöpfend thematisieren. Wenn Sie meinen beiden Anmerkungen also Polemik unterstellen, so haben Sie deshalb insofern recht, als ich für das Kommentieren auf engem Raum zwangsläufig Gegenargumente oftmals außer Acht lassen und damit vieles zuspitzen muss. Ein Kommentar ist nun mal keine Grundsatzerklärung, sondern ein Gedanken- und Diskussionsanstoß für den Alltag (hat hier ja offenbar funktioniert).
In der Sache finde ich manche Ihrer Argumente bedenkenswert. Andere dagegen überzeugen mich nicht. Ich bitte Sie um Verständnis darum, wenn ich angesichts des beträchtlichen Umfangs nur auszugsweise darauf eingehe.
In jedem Fall für bedenkenswert halte ich Ihre Kritik an bestimmten Medien im Emder Mordfall. In der Tat kommt Zeitungen und Rundfunksender nach wie vor eine Leitfunktion in der öffentlichen Meinungsbildung zu. Es ist deshalb durchaus problematisch, einerseits den aufgehetzten Mob zu kritisieren, andererseits die fragwürdige Rolle einiger Medien völlig außen vor zu lassen. Um diese Facette zu berücksichtigen, hätte ich meinem Kommentar in der Tat eine Zeile mehr gönnen sollen.
Auch kann ich verstehen, dass Sie sich gegen eine Pauschalverurteilung „der“ Internetcommunity wehren. Zwar ist auch diese Zuspitzung dem Zwang zur Verkürzung geschuldet. Ich denke aber, dass ich den differenzierenden und selbstreflektierenden Vertretern dieser Gemeinschaft - zu der Sie womöglich zählen - tatsächlich auch eine differenziertere Betrachtung schuldig gewesen wäre. Mein Angriff in der Sache hat hier vielleicht eine persönliche Färbung bekommen, die ich keinesfalls beabsichtige.
Bei aller berechtigten Kritik am Stil mancher Berichterstattung irritiert mich hingegen Ihre Einschätzung, wonach die Schuld an der Entwicklung in Emden „einzig und allein“ bei den Medien liege. So ist mir nicht bekannt, dass der Name des ersten Verdächtigen im Emder Mordfall von der Presse veröffentlicht worden wäre. Auch einen Aufruf zur Lynchjustiz habe ich in keinem Medium finden können. Mit einem solchen Vorgehen hätte sich ein Presse- oder Rundfunkorgan schwerwiegende juristische Konsequenzen eingehandelt.
Revolverblättern die Alleinschuld für jegliche Straftaten beizumessen, halte ich deshalb für eine doch recht grobe Vereinfachung. Sie entlassen damit den Bürger aus seiner Selbstverantwortung, stellen Straftätern mit Verweis auf die bösen Medien per se einen Freifahrtschein aus.
Was das Thema Fahndung auf Facebook betrifft (bislang allein in Niedersachsen praktiziert), so möchte ich der Kürze halber nur auf die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz verweisen: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2944-fffentlichkeitsfahndung-via-Facebook . Der Fall von Emden ist meines Erachtens eine traurige Bestätigung mancher hier geäußerten Vorbehalte.
Soziale Netzwerke verbinden Person A mit Person B. Manchmal verbinden Sie auch Person A mit Person B und C. Das alles fällt unter den Bereich des privaten Datenverkehrs. Werden nun Person A, B und C mit zweihundert oder gar tausend weiteren Personen vernetzt, kann nicht mehr von einem privaten Austausch die Rede sein: In diesem Fall erschafft der Anbieter eine publizistische Einflussmöglichkeit, wie sie allenfalls Rundfunksender oder Verlage erreichen. Das ist grundsätzlich in Ordnung, verlangt aber, dann auch die Verbreiterhaftung zu übernehmen.
Mit Ihrem Vergleich von Facebook einerseits und den Online-Foren der Zeitungen andererseits benennen Sie hierzu selbst den entscheidenden Unterschied: Allein das unverzügliche Löschen von Entgleisungen bedeutet für die Verleger erhebliche Personalkosten. Diese erbringen sie keinesfalls freiwillig, sondern weil das Gesetz sie dazu zwingt. Die Online-Redaktion der Süddeutschen Zeitung schaltet ihre Kommentarfunktion nachts gänzlich ab, um nicht eine Veröffentlichung justiziabler Äußerungen zu riskieren. Auslöser dieser Maßnahme war im Übrigen der verlorene Prozess eines Bloggers (Stefan Niggemeier), der einen in der Nacht eingegangenen Kommentar erst morgens und damit zu spät entfernt hatte. Deutsche Blogger und Zeitungen müssen mit solchen Konsequenzen leben – nicht aber milliardenschwere Konzerne mit Sitz in den USA. Dass ich dieses Missverhältnis kritisiere und eine gerichtsfeste Definition von Öffentlichkeit in digitalen Foren jeder Art einfordere, müsste eigentlich in Ihrem Interesse sein.
Ein paar Worte möchte ich noch zum Thema Youtube verlieren. Zunächst zu den „gesichtslosen“ Kritikern, die eine Kontrolle des Kopierens im Internet für grundsätzlich nicht mehr realisierbar halten. Sie befinden sich beispielsweise hier: http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-heb-dann-mal-ur/ , hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84339496.html und hier: http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/vom-wissen-der-wichser-zwei-thesen-zur-urheberrechtsdebatte/ , vor allem aber hier: http://wiki.piratenpartei.de/Programm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung
Dass ich die Kenntnis um diesen Diskussionsstand voraussetze, mag gewagt erscheinen. Allerdings kann ich eine gewisse Verwunderung über die Notwendigkeit einer klaren Bezugnahme – gerade bei einem Blogger – nicht ganz verhehlen.
Was Ihre Interpretation unserer Gema-Berichterstattung betrifft, so waren zwar tatsächlich nur zwölf Videos Gegenstand des Prozesses. Allerdings hatte die Gema diese lediglich exemplarisch ausgewählt, der Prozess war ein Musterverfahren von grundlegender Bedeutung. Nun liegt mir der betreffende Bericht gerade nicht vor, ich möchte aber nicht völlig ausschließen, dass wir diesen Umstand eventuell nur unzureichend deutlich gemacht haben. Liegt das Missverständnis vielleicht in diesem Detail begründet?
Korrigieren muss ich Ihre Behauptung, das Hoch- und Herunterladen von Videos sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das Gericht hat Youtube sogar eigens dazu verpflichtet, neues Hochladen von einmal entfernten Videos zu unterbinden. Selbst eine Software für dieses Verfahren wurde im Urteil benannt. Vielleicht hätte auch dieser Umstand in unseren Bericht klarer zum Ausdruck kommen sollen. Für schlichte "Neuformulierungen" bestehender Verträge jedenfalls strengen Verhandlungspartner eher selten aufwändige Prozesse an: Im Prozess der Gema gegen Youtube ging es um nichts weniger als die Haftungsfrage für unzweifelhaft rechtswidrig hochgeladene Inhalte.
Dass das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützten Materials illegal ist (nur zur Sicherheit:  http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/24-Risiken-fuer-YouTube,-MyVideo-Co-und-deren-Nutzer-Haftung-bei-Videoplattformen.html ), werde ich Ihnen nicht erläutern müssen. Das Urteil schützt somit legal handelnde Nutzer vor versehentlichen Rechtsverstößen mit den anschließenden Abmahnungen durch geschäftstüchtige Rechtsanwälte. Zugleich aber erschwert es Nutzern, die das geltende Recht bewusst hintergehen möchten, die Arbeit: Auf Youtube jedenfalls werden solche Verstöße schlichtweg nicht mehr möglich sein. Ich finde das sehr begrüßenswert. War hier womöglich etwas nicht verständlich genug formuliert?
Was Ihre Einschätzung der finanziellen Lage von Rechte-Inhabern betrifft, so ist diese subjektive Wahrnehmung selbstverständlich Ihr gutes Recht - dass Sie in diesem Punkt über keine tieferen Kenntnisse verfügen, räumen Sie ja selbst ein. Aus meiner Erfahrung als Kulturjournalist komme ich jedenfalls zu einem anderen Ergebnis: Nach dem Zusammenbruch des Tonträgermarktes sind Künstler mehr denn je auf professionelle Verwerter angewiesen. Vor schwarzen Schafen mit Knebelverträgen schützt im Großen und Ganzen der freie Markt. Niemand ist gezwungen, sich einem Verwerter auf Gedeih und Verderb auszuliefern – wer sich übervorteilt fühlt, kann sich ein neues Management suchen.
Puh, das ist am Ende jetzt doch eine ganze Menge geworden. Vielleicht können Sie meinen Erwiderungen ja den einen oder anderen Gedankenanstoß abgewinnen. Die Diskussion um das Urheberrecht im digitalen Wandel ist sehr komplex und die Fronten sind nicht zuletzt wegen des hohen Emotionalisierungspotenzials ziemlich verhärtet. In jedem Fall freue ich mich über jede Rückmeldung zu meiner Berichterstattung, künftig am Besten an meine persönliche Mailadresse, dann kommt es auch an.
Viele Grüße
Johannes Bruggaier
P.S.: Und lassen Sie uns einander doch bitte nicht Lobbyismus oder Propaganda unterstellen, ich gehe meinerseits auch nicht davon aus, dass Sie im Auftrag von Google unterwegs sind. 
Dr. Johannes Bruggaier
Kulturredakteur

Mittwoch, 2. Mai 2012

Doktor Johannes Bruggaier hat mir zurückgeschrieben.

Ja, ich habe Antwort auf meine Kritik zu seinen beiden Kommentaren erhalten. Und ja, er ist Doktor, und auf eine erfrischende Weise geht er damit nicht hausieren.
Ich habe ihm bereits geantwortet, und ich hoffe, das er mir erlauben wird, seine Antwort, und - einen Tag später seine Antwort mit meinen Erwiderungen in meinem Blog posten zu dürfen.

Vorweg aber eines: Jenseits der Kürze eines Kommentars zeichnet sich ein ganz anderes Bild von Johannes Bruggaier. Ich bin überrascht und erstaunt, und ich werde im jeden Fall die Links, die er mir zukommen ließ, und die einen tollen Blick auf die derzeitige Internet-, und Urheberrechtsdiskussion erlauben, hier posten.
Ich war jetzt seit fünf Uhr damit beschäftigt, sämtliche Links zu verfolgen, die Seiten zu lesen und eine Antwort zu verfassen. Man sehe es mir nach, das ich zu nichts anderem gekommen bin. ^^°°
Ja, Stinkstiefel, Nathan und alle anderen, ich setze mich hin und schaue mal, ob ich noch was zu Belongo schaffe heute. ^^V
Meine Meinung ist nun differenzierter. Aber ich nehme auch an, Johannes Bruggaier hat wie ein guter Wissenschaftler einfach neue Daten bekommen und verwertet.
Wie ich sagte, ich bin positiv überrascht und muss mein Bild von ihm neu zeichnen.
Nicht vollkommen neu, zugegeben. Aber wie er selbst schrieb, haben ihn einige meiner Antworten nachdenklich gemacht, und das werte ich als einen Erfolg.
Sein Kommentar zu mir: Solche Leser wünscht man sich!
Mein Kommentar zu ihm: Solche Journalisten will man haben, die auf einen eingehen, wenn man die sachliche Diskussion sucht.
Dazu hoffentlich morgen mehr.

Samstag, 21. April 2012

Wenn man die eigene Zeitung nicht kennt.

Ich glaube es nicht. Nein, ich verstehe es nicht. Am 2. April habe ich einen Blogeintrag über einen Brief verfasst, den ich Johannes Bruggaier für seinen Internet-paranoiden Kommentar geschickt hatte.
Ich habe nie eine Antwort erhalten, aber das habe ich auch gar nicht erwartet.
Nun findet sich im überregionalen Teil der LDZ wieder ein Kommentar von Herrn Bruggaier, in dem er auf das aktuelle Youtube-GEMA-Urteil eingeht.
Hier wird es kurios. Ich tue mich ansonsten nicht sehr leicht damit, angreifende Worte zu schreiben, weil ich, wann immer ich das getan habe, entweder überreagiert, oder einen auf die Zwölf bekommen habe. Diesmal aber sei es mir verziehen, denn Herr Bruggaier ist nicht nur nicht in der Lage, auf Leserreaktionen zu antworten, er schwadroniert über Internetzensur und Pauschalkriminalisierung von Youtube-Nutzern. Und das aufs Gröbste.
Nachdem er eingestehen muss, dass Youtube doch nicht für die Inhalte der hochgeladenen Videos verantwortlich ist, aber mit einem hämischen Hinweis auf die vom Gericht festgestellte Kontrollpflicht Youtubes, geht es los mit seiner Meinung:
Von der "Verantwortbarkeit von Youtube" redet er, von den "Rechten der Künstler" und davon, das Kritiker (angeblich) argumentieren, "eine Kontrolle von Rechtsverstößen" würde heutzutage gar nicht mehr funktionieren.
Das ist insofern verwunderlich, steht doch in der gleichen Zeitung in der Rubrik "Menschen und Medien" unter dem Titel "Punktsieg für die GEMA" weit interessanteres. Nach dieser Lektüre fällt es schwer, Herrn Bruggaier bei seinem Kreuzzug gegen das Gratis-Internet zu folgen, verstandesgemäß meine ich.
Aus dem Artikel gehen einige Dinge klar hervor, die auch jeder Nutzer Youtubes nur zu gut kennt.
1) Die Rechtslage ist doch längst bedacht worden, weil die GEMA mit Youtube einen vorläufigen Vertrag abgeschlossen hatte. Nun geht es um die Neuformulierung des Vertrags.
2) Wieder einmal geht es um den Lizenzinhaber, nicht um die Künstler. Ein Journalist sollte wissen, dass es da einen Unterschied gibt.
3) Youtube und GEMA wollen nun einen neuen Vertrag aushandeln, was augenscheinlich darauf schließen lässt, dass Youtube auf Musikvideos nicht verzichten will, die z.B. geschützte Musik enthalten.
Also, es scheint doch zu gehen. Warum aber das polemische Zitat gesichtsloser Kritiker, die den Eindruck der "Gratis-Kultur" verstärken soll, weil "Kontrolle ohnehin nicht möglich ist"? Das weiß wohl nur Herr Bruggaier, oder derjenige, der ihn beauftragt hat, diesen Kommentar zu schreiben.

Nun wird es aber richtig verschwurbelt, wenn Herr Bruggaier von der Entlohnung geschädigter Künstler mittels des Almosens Flatter fabuliert, den die gesichtslosen Kritiker vorschlagen.
Einerseits drängt sich die Gewissheit auf, er kennt sein eigenes Blatt nicht, andererseits sieht er gar nicht den eklatanten Fehler bei der Geschichte: Flattr-Buttons für die Künstler sind wünschenswert und richtig, und selbst wenn ein Almosen dabei herauskommt, ist es doch ein Plus - außer natürlich, der "Künstler" war schlau genug, keinen Knebelvertrag zu unterschreiben und die Vertriebsrechte an einen Musikkonzern abzugeben, der mit dem geistigen Eigentum des Künstlers den Umsatz macht, während der Künstler selbst ganz andere Almosen erhält.
Aber ich will die Musikindustrie nicht schlecht machen. Sicher zahlen sie national wie international auch jungen, unbekannten Künstlern einen ansprechenden, gerechten und fairen Anteil am Vertrieb seiner Arbeit, und das Gerede von Knebelverträgen und Minimalbeteiligungen am Gewinn ist wirklich nur Gerede.
Noch einmal, um wieder ein wenig Sinn ins Thema zu kriegen: Ein Flattr-Button würde Geld für den Künstler bedeuten, so oder so. Jeder sollte sich einen einrichten. Ich habe auch einen für meinen Blog.
GEMA-Gebühren auf jedes Video, das geschützte Musik enthält, bedeutet aber nicht automatisch Geld für den Künstler, beim Flattr-Button schon. Es bedeutet automatisch Geld für den Rechte-Inhaber. Wie viel der dann an den Künstler weitergibt, ist entscheidend. Die Aussage: GEMA gleich Geld für Künstler ist schon mal irreführend. Geschriebenes Opium für die Massen, um von den Tatsachen abzulenken.

Schließlich und endlich redet Herr Bruggaier von der "steigenden Hemmschwelle" weil man in Zukunft "mehr kriminelle Energie" benötigt, um sich "Videos weiterhin runter zu laden".
"Auch Künstler brauchen Geld zum Leben", schreibt er dazu, "wer es ihnen vorenthält..." muss dann wohl die Musikindustrie sein, möchte ich sagen. Das ist in jedem Fall eine bessere Aussage als die, die danach folgt: "...kann für sich nicht mehr die Ahnungslosigkeit eines harmlosen Youtube-Besuchers in Anspruch nehmen."
Richtig schlimm wird es im nächsten Satz, und der Kommentar vollends zur Scharade: "Von heute an ist ihm bewusst gesetzwidriges Handeln zu unterstellen".
Hier verliert Herr Bruggaier die Übersicht, und das sogar total. Was bitte haben denn die Youtube-Nutzer hier plötzlich verloren? Es geht in dem Urteil NICHT um die Nutzer, es geht auch NICHT um die Downloader, und es wurde auch KEIN Urteil darüber gefällt, ob das Downloaden von Youtube-Videos eine Straftat ist oder nicht.  Nicht einmal ob das Hochladen eine Straftat ist.
Herr Bruggaier, lesen Sie wirklich Ihre eigene Zeitung nicht? In dem Urteil geht es um hochgeladene Videos, nicht um deren Download. Es geht auch nicht darum, wie Youtube mit den Rechten dieser Videos verfährt, und es geht auch nicht um "Gratis-Kultur" im Internet, oder darum, irgendjemanden zu kriminalisieren. Ihr Geschrei nach der Regulierung der Webkultur ist hier vollkommen fehl am Platz und hat auch nichts mit der Sache zu tun: Ihr Versuch, Youtube-Nutzer zu pauschalisieren und unter Generalverdacht zu stellen, ist hingegen nur noch peinlich.
Im Artikel "Punktsieg für die GEMA" geht es die ganze Zeit um zwölf Videos, die von der GEMA beanstandet wurden, weil sie Musik enthielten, die bei ihnen angemeldet ist. Fünf dieser Videos wurden daraufhin gelöscht, sieben müssen gelöscht werden. Dabei wies das Gericht auch darauf hin, dass sich Youtube nach einer Beschwerde keine anderthalb Monate Zeit lassen könne, bis es handelt. Es geht weder um die Rechte-Inhaber noch um Künstler, und die Möglichkeit Youtube-Videos herunter zu laden spielt nicht mal eine Rolle. Außer für Sie, natürlich.
Auch Ihr Angriff auf den durchschnittlichen Normalnutzer von Youtube wird zur lächerlichen Farce, wenn ich im Artikel lese, wie ich oben schon schrieb, das es einerseits bereits einen vorläufigen Vertrag zwischen beiden Firmen gab, und andererseits auch wieder geben soll. D.h. wenn es Youtube tatsächlich die eine oder andere Million aus ihren Werbe-Einnahmen wert ist, Videos mit geschützter Musik zu zeigen, soll mir das recht sein. Hier an dieser Stelle könnten Sie was für die von Ihnen so verehrten Künstler tun und sich vehement dafür einsetzen, dass das Geld sie auch erreicht. Können Sie aber nicht, und werden Sie auch nicht. Dürfen Sie wahrscheinlich auch gar nicht. Denn das Geld fließt ja zu den Rechte-Inhabern. Sind das immer die Künstler? Ehrlich gesagt weiß ich es nicht. Ehrlich gesagt glaube ich es aber auch nicht.

So, genug von Herrn Bruggaier. Man sollte mit Internet-Laien nachsichtiger sein, als ich es war. Und man sollte jemandem, dem so offensichtlich aufgenötigt wurde, mit Kommentaren den Volkswillen in Richtung Zensur des Internets zu lenken, nicht allzu sehr maßregeln. Er kann ja nichts dafür, dass er Propaganda schreiben muss.
Sollte dies allerdings seine wahre Meinung sein, ist ihm nur zu raten, besser zu recherchieren. Notfalls in der eigenen Zeitung.
Für uns aber ergibt sich vielleicht etwas bei der ganzen Geschichte, etwas positives, man mag es kaum glauben.
Wer von Euch geht ab und an auf Youtube? Aha. Du auch? Und du? Ihr da hinten, Ihr? Ja? Schön.
Und was ist es, was einem am meisten auf den Keks geht? Die Werbung, die vor die Clips besonderer Videos und/oder Youtube-Partner vorgeschaltet wird? Nervt zwar, ist aber nicht wirklich schlimm.
Nein, es ist der Umstand, das man, wenn man in seine Favoriten geht, oder ein paar Empfehlungen anklickt, sehr oft die Meldung findet, dass der Content wegen GEMA-Unklarheiten gelöscht wurde.
Das fällt dann in Zukunft weg. Nicht auf Kosten der User, die es gewagt haben, ein Video mit GEMA-Inhalten zu machen und hoch zu laden, sondern auf Kosten von Youtube, das weiß, dass es zu einem nicht unerheblichen Teil auf diese Videos angewiesen ist. Sollten sich Youtube und GEMA also tatsächlich einigen, und diesmal sattelfest, dann würde das bedeuten, das ein erheblicher Anteil dieser gesperrten und gelöschten Videos wieder zu sehen wäre. Das wäre das Plus an der ganzen Geschichte.

Was dadurch nicht geklärt werden wird, das ist unser Hauptproblem als deutsche User: Wir gehen auf eine Empfehlung und kriegen die Mitteilung, dass der Content für unser Land nicht freigegeben wurde. Mist. Aber vielleicht lässt sich da ja auch mal irgendwas regeln, ohne das man einen Fake-Account anlegen muss, der über eine Umleitung simuliert, meine IP würde aus den USA stammen. Mal sehen, ob das Youtube auch ein paar Euro oder Dollar wert sein wird.

Montag, 2. April 2012

Im überregionalen Teil der LDZ am Samstag stand ein Kommentar...


Verfasst vom Redakteur Johannes Bruggaier, und er hat mir überhaupt nicht gefallen. Ich habe mir daraufhin die Muße genommen, eine Antwort zu verfassen. Diese möchte ich Euch, meinen Lesern, nicht vorenthalten. Nur eines vorweg: Ich war stinksauer. Zudem er heute, am Montag, noch mal nachgelegt hat, aber dazu mehr am Schluss.
Ich habe meine Erwiderung an die Lokalredaktion Gronau eingesandt, der Chefredakteur hat sich gemeldet und mir gesagt, er habe den Brief weiter gereicht. Nun, wir werden sehen, ob Herr Bruggaier sich rechtfertigt oder seine Argumentation unterstützen kann... Oder nicht.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Bitte habt Verständnis dafür, das ich aus rechtlichen Gründen, die Zitate, die ich aus der LDZ direkt übernommen habe, durchstreiche. Sollte das trotzdem Probleme wegen dem Zitatrecht geben, werde ich sie entfernen und nur meine Antworten stehen lassen. Dies zur Warnung, dass der Text unübersichtlich werden könnte.
Here we go:


Sehr geehrter Herr Johannes Bruggaier,

mit großem Entsetzen habe ich Ihren Kommentar im überregionalen Teil der Leine Deister Zeitung vom letzten Samstag gelesen, dem 31.03.2012.
Damit Sie mein Entsetzen verstehen, möchte ich zitieren und darauf eingehen, denn meines Erachten nach haben Sie da ein Paradebeispiel grandioser Polemik geliefert, die an der Sache vollkommen vorbei schießt. Mit anderen Worten: Sie haben eine Sache zweckentfremdet, um sie einem vollkommen anderen Ziel unterzuordnen. Ich als Teil der Internet-Community und Kommunalpolitiker bin darüber keinesfalls erfreut. Ich habe es lieber, wenn auch "Fleisch am Knochen" ist.
Aber werden wir konkret.

"Ein untadeliger Schüler in Lebensgefahr, fünfzigfaches Mordbegehren an einem Minderjährigen: Dazu also hat es die Errungenschaft "sozialer" Netzwerke gebracht, so sieht es aus, wenn im goldenen Internet-Zeitalter der "mündige Bürger" zur Tat schreitet. Bravo!"

Hierzu frage ich Sie: Warum war der Minderjährige in Lebensgefahr? Wie konnte es sein, dass sich eine Facebook-Gruppe gegründet hat, die zur Lynchjustiz aufgerufen hat? Die Staatsanwaltschaft Emden hat mehrfach dazu aufgerufen, weder den Namen des getöteten Mädchen zu veröffentlichen, noch das Opfer und die Familie zu personalisieren. Es waren die gedruckten Medien, allen voran die Zeitung mit den vier großen Buchstaben, die großmaßstäblich dagegen verstoßen haben, die eine VORVERURTEILUNG des mutmaßlichen Täters betrieben haben. Die Facebook-Gruppe ist ein Symptom, nicht die Ursache. Es waren die gedrucken und Online-Medien, die ungehemmt ihr Zerrbild trotz der laufenden Ermittlungen, trotz der Bitten der Staatsanwaltschaft, verbreitet und ultimativ diesen Lynchaufruf zu verantworten haben.
Das sich diese Gruppe auf Facebook gefunden hat, hat überhaupt NICHTS zu sagen. Genauso gut hätte dies ein Stammtisch sein können, ein Bücherclub, eine Telefonkette, ein Rundschreiben per SMS an Freunde, oder andere soziale Netzwerke, letztendlich sogar eine Annonce in der Zeitung. Facebook mag gerade der angesagte besondere Feind sein, dem man alles Schlechte andichten kann, aber es liefert nur die Plattform, nicht die Motive. Das haben die Zeitungen getan.
Natürlich müssen die Beteiligten entsprechend in die Verantwortung genommen werden, denn die Gewalt liegt einzig und allein beim Staat. Aber die Verantwortung der Medien herunter zu spielen und mit empörtem Finger auf Facebook zu zeigen ist durchsichtige Polemik.

"Natürlich hat das alles nichts mit der heiligen Meinungsfreiheit im "digitalen Raum" zu tun. Ein Frevler, wer da jetzt an staatliche Eingriffe denkt! Wie konnten es die Ermittler auch nur wagen, der Twitter- und Facebook-Gemeinde einen falschen Verdächtigen anzudrehen?"

Herr Bruggauer, ich bin entsetzt, was Sie uns hier vorsetzen. Es mag Sie verwundern, aber unsere Gesetze gelten auch im Internet. Jemand, der dort volksverhetzend vorgeht, oder der zu einer Straftat aufruft, wird im Rahmen unserer Gesetze belangt. Die von Ihnen aufgeführte heilige Meinungsfreiheit gilt auch nur, solange sie mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Dass Sie vorgeben, das nicht zu wissen, und dass Sie suggerieren, für Initiator wie Teilnehmer der Lynchjustizgruppe gäbe es kein Nachspiel, ist dreist.
Jetzt unverhohlen und im Umkehrschluss staatliche Eingriffe zu fordern bedeutet, den Bock zum Gärtner zu machen. Statt das Internet staatlich regulieren zu wollen - über die Grenzen des BGB hinaus - sollten Sie sich ehrlich hinterfragen, wie groß die Schuld Ihrer Zunft an dieser furchtbaren Entwicklung ist: Genau, die Schuld Ihrer Reporterkollegen, zum Beispiel in der BILD-Redaktion, ohne deren Vorverurteilung der Minderjährige nie für schuldig gehalten worden wäre, solange die Ermittlungen und ein eventuelles Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen sein würden. Es waren Redakteure und Reporter, die das Gegenteil suggerierten und damit womöglich den jungen Mann für immer gebrandmarkt haben. Anstatt einen sinnvollen Kommentar über die Pflicht von Presseleuten zu mehr Sensibilität und weg von den reißerischen Schlagzeilen zu schreiben, suchen Sie die Schuldigen nicht in den vorverurteilenden Redaktionen, sondern lieber bei Facebook. Entweder sind Sie engstirnig, oder Sie betreiben diese Verschleierung in voller Absicht.

"Wahrscheinlich liegt der Fehler auch hier wieder bloß in mangelnder Transparenz, in zu viel Staat und zu wenig Online-Mitbestimmung."

Herr Bruggauer, der Fehler liegt einzig und allein bei den vorverurteilenden Medien, bei Ihren Kollegen in den landes- und bundesweiten Redaktionen, die den Minderjährigen als schuldig hingestellt haben, als weder die Ermittlungen abgeschlossen waren, noch überhaupt ein Prozess abgeschlossen war, der seine Schuld festgestellt hätte. Der junge Mann ist siebzehn Jahre alt, und steht damit unter besonderem Schutz, Täter hin, Täter her. Einige Medien haben das eiskalt und aus Kalkül missachtet, vor allem aber die Abläufe in der deutschen Justiz. Die Folge war, dass junge Menschen glaubten, es wäre ja irgendwie erlaubt, gegen den Minderjährigen vorzugehen, weil er ja "schuldig" war.
Hier einzudeuten, Online-Mitbestimmung hätte auch nur ansatzweise etwas mit dem Thema zu tun, um die Schlagwörter nach und nach in Richtung Piraten zu drängen, ist dreist.

"Gar keine Polizei mehr, nur noch Facebook: Das wäre wohl die Lösung nach Art der Internet-Community. Dann könnten diese Chat- und Twitter-Helden gleich selbst auf die Fahndung gehen."

Ich finde es beachtenswert, zu welchen Tiraden Sie fähig sind, Herr Bruggaier. Sie suggerieren eine Gesetzesfreiheit im Netz, die es nicht gibt, und die auch keiner wünscht. Nicht einmal die Internet-Community. Seien Sie versichert, ich bin Teil dieser Community, und würde jemand im Netz so etwas durchdrücken wollen, würde ich dagegen sein und entsprechend handeln und argumentieren. So aber fühle ich mich pauschal mitverurteilt.
Was die Fahndung der "Chat- und Twitterhelden" angeht, könnte das Eigentor nicht größer sein: Die Polizei Hannover fahndet seit über einem Jahr sehr erfolgreich nach Vermissten, und das mit Facebook. Ihr negativer Kommentar in diese Richtung irrt an der Realität vorbei.

"Wie damals im Wilden Westen. Das waren noch Zeiten!"

Natürlich ist dieser Lynchmob verwerflich, natürlich müssen Initiatoren und Mitläufer bestraft werden. Natürlich muss Emden, muss Niedersachsen zeigen, dass so etwas "nicht cool" und nicht gesetzeskonform ist; dass hier eine Straftat begangen wurde. Und es wäre auch eine Straftat gewesen, wenn der minderjährige Verdächtige tatsächlich schuldig gewesen wäre. Das geht bei Ihnen vollkommen unter, entspricht aber den Regeln unseres Rechtsstaates. Nur falls Sie das noch nicht wissen.

"Apropos Wilder Westen: Dass "einige soziale Netzwerker glauben, in unserem Rechtsstaat Wild-West-Methoden wiederbeleben zu dürfen", findet der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Bernhard Witthaut, nicht lustig. Wie spießig!"

Natürlich ist das nicht lustig, und natürlich ist es in keinem Fall spießig, das so zu sehen wie Herr Witthaut. Wissen Sie aber, was spießig ist? "Sozialen Netzwerkern" einen Stempel aufzudrücken, wenn die Initialzündung auch an einem Stammtisch hätte entstehen können, einer Sportgruppe, oder in einer Discothek, wo sich viele Menschen treffen.
Ich als sozialer Netzwerker, der Recht und Gesetz achtet, sich sogar dafür stark macht, fühle mich pauschal mitverurteilt, und das lasse ich mir nicht gefallen. Auf Ihren Feldzug gegen Facebook gibt es leider ein paar Friendly Fire-Opfer. Ich gehöre dazu, und wie Sie sehen, lasse ich das nicht auf mir sitzen.

"Was twittert eigentlich der niedersächsische Landesverband der Piratenpartei zu dem Vorfall? Die weißen Ritter des freien Internets? Nichts? Ach so."

Herr Bruggaier, an dieser Stelle muss ich an Ihrer Kompetenz und Ihrer Ausbildung zweifeln. Haben Sie schon einmal von journalistischen Grundlagen gehört? Wenn Sie zum Thema ein Statement der Piraten haben wollen, dürfen Sie doch nicht auf eine Nachricht auf Twitter warten; als Journalist sind Sie verpflichtet, den niedersächsischen Pressesprecher der Piraten anzurufen oder anzumailen und um eine Stellungnahme zu bitten.
Denn, und das wird Sie erstaunen, die Piraten haben weder etwas mit dem Verbrechen, noch mit dem Aufruf zum Lynchen auf Facebook zu tun, geschweige denn sind sie dafür zuständig. Ihnen hier eine Teilschuld unterzuschieben ist wahrscheinlich Ihre Meisterleistung in diesem durch und durch politischen Kommentar, der auf die Freiheitsbeschneidung des Internets abzielt.

Vielleicht verstehen Sie mein Entsetzen besser, wenn ich Ihnen ein Beispiel für Aufrufe nenne: Vor gut zwei Jahren hat eine Sechzehnjährige die Einladung zu ihrem Geburtstag versehentlich auf Facebook öffentlich gestellt, und rund zweitausend eigentlich ungeladene Gäste sind erschienen.
Dem Aufruf zum Lynchen folgten gut fünfzig Jugendliche und Heranwachsende. Sehen Sie das Missverhältnis? Wollen Sie mir allen Ernstes sagen, in Emden gibt es nur fünfzig Menschen dieses Alters?
Ist es nicht vielmehr so, dass die überwiegende Mehrheit der Emdener Facebook-Nutzer, die sicherlich zu einem Geburtstag gegangen wären, lieber nicht einem Aufruf zum Mord gefolgt sind? Sicher sind fünfzig Teilnehmer sechzig zuviel, aber die Dimensionen sind hier mehr als verzerrt.

Abschließend muss ich sagen, dass Sie offensichtlich versuchen, den "Schuldigen" mit aller Gewalt im Internet zu finden, anstatt ihn bei der Presse zu suchen, die überhaupt erst dieses Klima gegen den Verdächtigen geschaffen und damit vermutlich seinen weiteren Lebensweg erschwert oder sogar ruiniert hat. Die fünfzig Lynchmobber haben das nicht getan und können das auch gar nicht. Auch Facebook kann das nicht. Das schafft allein die Presse, die trotz - ich sage es noch einmal - explizitem Wunsch der Emdener Staatsanwaltschaft sukzessiv über den Fall berichtet hat, obwohl bei dem hochsensiblen Thema äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre. Nun gibt es ein Opfer, das tote Mädchen, ein weiteres, den Rufmordgeschädigten ehemals Verdächtigen, und fünfzig Menschen, die sich auf Seiten des Rechts glaubten, weil die Medien ihnen diesen Unsinn suggeriert haben. Diese Artikel standen teilweise im Internet, zugegeben, aber nicht auf Facebook.
Es gibt ein Sprichwort, das auf diesen Fall, auf Sie, zutrifft, Herr Bruggaier. Matthäus 7, Vers 3: Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?

Ich hoffe, dass Sie sich in Zukunft auf Ihre Ausbildung rückbesinnen, und nicht versuchen, mit Ihrer schlechten Argumentation eine Schuld beiseite zu schieben, die die Presse trifft. Jede, die entgegen der Wünsche der Emdener Ermittler exzessiv berichtet hat, und jede, die sich darüber nicht empört hat, wie es ihre Pflicht gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Kaiser

P.S.: Wie ich schon erwähnt habe, hat Herr Bruggaier heute mit einem weiteren Kommentar in der überregionalen Sparte der LDZ nachgelegt, und die gedruckte Version seiner Zeitung mit Facebook verglichen. Dass sich seine Zeitung strafbar machen würde, wenn sie Mordaufrufe in Leserbriefen veröffentlichen würde, und warum Facebook das dürfe. Das Internet müsse reguliert werden, genau wie man den Straßenverkehr reguliert hat, und überhaupt kann man ja vor dem Milliardenkonzern Facebook nicht auf die Knie fallen, sondern müsse etwas tun, etc...
 ...sacken lassen.

Herr Bruggaier, auch hier sind Sie auf eine perfide Art unlogisch. Die einzige Möglichkeit, um so einen Aufruf zu verhindern - der, einmal den Betreibern angezeigt, natürlich als rechtswidrig erkannt und gelöscht wird, was Sie einfach unterschlagen - wäre, sämtliche Beiträge aller Facebook-User zu moderieren, bevor sie freigeschaltet werden.
Sie mit der gedruckten Zeitung MÜSSEN alles durchlesen, was Sie abdrucken wollen. Aber selbst in den Onlineforen von Zeitungen kommt es zu verbalen Entgleisungen, die anschließend gelöscht werden. Und nur in den schlimmsten Foren kommt es zu einer Vorabmoderation.
Facebook ist ein soziales Netzwerk, keine Nachrichtenplattform. Sie existiert für den Kontakt untereinander, und hier vorab zu moderieren würde vollkommen am Sinn vorbei gehen und die Seite unnötig verlangsamen. Oder, um es anders auszudrücken: Wollen Sie alle anderen Facebook-Nutzer bestrafen, weil es einen Emdener Idioten mit fünfzig Freunden gibt? Anscheinend ja. Ich finde, Sie schießen erheblich am Ziel vorbei.
Was Ihre Argumentation betrifft, auch der Straßenverkehr musste geregelt werden, also kann man auch das Internet regeln: Diese Regeln gibt es schon. Sie nennen sich Bürgerliches Gesetzbuch, und gelten für die Menschen auf Facebook und die Betreiber der Seite ebenso wie für Sie und für mich.
Ihre Forderung nach Intenetzensur steht nicht nur auf tönernen Füßen, der Anlass ist unverschämt. Auf dem Rücken des ermordeten elfjährigen Emdener Mädchen; es fehlen mir die Worte, um zu beschreiben, was ich bei diesem Gedanken empfinde.
Alles in allem sind beide Kommentare von Ihnen, der am Samstag, und der heute, vollkommen am Thema vorbei und kräftig an den Haaren herbei gezogen.