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Freitag, 1. März 2013

LSR - Adieu, deutsche Verlage

Tja. Das war es dann wohl. Der deutsche Bundestag hat mit der schwarz-gelben Mehrheit das nächste Steuergeschenk durchgewunken, das Leistungsschutzrecht.
Noch mal kurz für alle, die immer noch nicht wissen, was das ist: Suchmaschinen wie Google (in diesem speziellen Fall NUR Google) suchen bei Pressemitteilungen auf den Homepages der Verlage die Titel der Artikel heraus, auf die sie verlinken. Wenn der Verlag es zulässt, z.B. durch eine Programmierernachricht an die Suchmaschine im sogenannten robot.txt, liefert Google zudem ein sogenanntes Snippet, also eine kurze Vorschau auf den Text, damit der Leser vorher schon weiß, was ihn erwartet, wenn er anklickt.
Toll? Wie praktisch? Super? Wartet es ab,
Nun fährt Google auf seinen Seiten natürlich Werbung. Und das tut Google auch, wenn es Snippets von den Verlagsseiten hochfährt. Nun argumentieren die Verlage, die durch die Verlinkung bereits Traffic kriegen, sie müssten auch von den generierten Werbeeinnahmen profitieren, denn immerhin würde Google ihre schützenswerten Leistungen benutzen, eben diese Snippets.
Das Leistungsschutzrecht tut genau das. Google, und zwar nur Google, soll als milliardenschwerer Konzern zur Kasse gebeten werden, weil die Snippets ein schützenswerter Text sind und das Urheberrecht bezahlt werden muss.

Drei Dinge sind dabei aber idiotisch bis schwachsinnig.
1) Auch wenn Google ein milliardenschwerer Gigantkonzern ist, warum muss es mit eigenen Werbeeinnahmen deutsche Verlagshäuser finanzieren, denen es Besucherverkehr zuführt? Wenn diese Verlage nicht wollen, dass Snippets erscheinen, müssen sie nur ihre robot.txt ändern. Wollen sie natürlich nicht, klar, wie könnten sie sonst Google melken? Und dies ab Inkrafttreten des Gesetzes sogar staatlich geschützt?
2) Was ist in Belgien geschehen, in einem Land, wo genau das versucht worden ist: Die Verlage per Gesetz an den Einnahmen von Google zu beteiligen? Google hat einfach seine Website nicht nur für belgische Snippet-Texte dicht gemacht, sondern gleich für alle Online-Varianten der belgischen Verlagshäuser. Die sind mittlerweile wieder angekrochen gekommen und haben einen Vergleich ausgehandelt. Dies steht zweifellos auch in Deutschland bevor und zwar lange bevor die Verlage auch nur einen Cent sehen. Aber wer anderen eine Grube gräbt...
3) Vom Leistungsschutzrecht profitieren nur die Rechteinhaber. Die Verfasser der Texte, die eigentlichen Urheber, so mag man argumentieren, würden so ihren Arbeitsplatz sichern. Aber abgesehen von dieser Augenwischerei zeigt es vor allem eines: Den Ausverkauf der eigentlichen Rechteinhaber in unserer Medienlandschaft. Die eigentlichen Urheber der Texte profitieren bestenfalls rudimentär.
...sacken lassen.

Fazit: Okay, ich bin ein Urheber. Alle meine Texte, ausgenommen die Gastbeiträge, stammen ausnahmslos von mir. Trotzdem bin ich nicht so blauäugig und würde glauben, Google müsse mir was abgeben, wenn es meinen Blog verlinkt. Oder so dreist sein, dafür sogar ein Gesetz zu verlangen. Meine Leistung, mein Blog. Wenn wir uns das mal real anschauen: Mein Blog in einer Google-Suche, daneben Werbung, eventuell noch ein Snippet, dazu die Werbeeinnahmen von Google und das gegenüberstellen, kommen wir bestenfalls auf Cent-Beträge. Für mich lohnt sich das Leistungsschutzrecht schon mal gar nicht. Dass große Verlage das anders sehen, verstehe ich. Dafür allerdings mussten die deutschen Verleger ein Gesetz herbeiwürgen, wie es fadenscheiniger kaum sein kann. Will sagen: Meine Unterstützung fürs LSR? Nein, danke. Unterstützung für den Willen großer Verlage, Google zu melken? Nein, danke.
Anstatt froh zu sein, dass sie gratis interessierte Leser zugeführt bekommen und selbst Traffic und Werbung generieren können, greifen sie dem Großkonzern also in die Tasche.
Wird natürlich NICHT so passieren. Die Belgier lassen grüßen.
Der nächste Schritt wird dann ein Gesetz sein - Springer AG und Konsorten sind ja nicht dumm - das bestimmt, dass Google deutsche Verlage und ihre Snippets NICHT auslisten darf. Damit Google auf jeden Fall bezahlen muss. Aber auch dagegen gibt es Zaubermedizin: Google wird sich dann einfach vom deutschen Markt zurückziehen. Das dürfte deutlich günstiger werden als den Verlegern Geld in den Rachen zu schmeißen. Phhh, suche ich meine Sachen eben mit englischem Google.

Fazit zwei: Ich denke von mir selbst, das ich ein sehr gerechter und objektiver Mensch bin. Man möge mir das Gegenteil beweisen. Ich habe das Leistungsschutzrecht lange Zeit in den Medien verfolgt und Argumente pro und kontra gehört. Aber spätestens als jemand das Argument gebracht hat - ironischerweise über den Twitteracc der Verlage - man würde auch Diebstahl rechtfertigen, wenn man das Leistungsschutzrecht nicht wolle, war mir klar, dass die Argumentation nicht nur bei den Haaren herbeigezogen ist, sondern dass den Verlegern der Weg zu den Honigtöpfen von Google soviel wert ist, dass sie sogar auf die bundesweite Stimmung keinerlei Rücksicht nehmen. Oder sich nicht darauf besinnen, ihr Geschäft selbst auf stabile Füße zu stellen, anstatt bei anderen abzukassieren.
Nein, liebe Verlage, Eure Argumentation war immer kontra.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Leistungsschutzrecht noch durch den Bundesrat muss, aber wenn ja, dann wünsche ich mir, dass es dort gekippt wird. Denn ich für meinen Teil will Google in Deutschland behalten. Was spätestens dann, wenn das Gesetz Google II, zwangsweise Snippets deutscher Verlage zu bringen, um diese dann bezahlen zu müssen, auf dem Weg ist, nicht mehr der Fall sein wird. Dann macht Google Deutschland dicht. Ich kann es dem Konzern nicht verdenken.

Donnerstag, 5. Juli 2012

ACTA ad acta II - geschafft

Heute konnte ich es in der Zeitung lesen: Das Anti-Counter Trade Agreement, unter uns Usern als das Schreckgespenst ACTA bekannt, über das ich bereits ausgiebig gebloggt habe, wurde vom EU-Parlament mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen und einer erstaunlich großen Anzahl Enthaltungen abgelehnt. Und das ist ein großer Tag. Nicht für Produktpiraten und Raubkopierer, sondern für uns alle, die wir das Internet nutzen. Für eine gewisse Zeit, bis eine bestimmte Kleinindustrie den nächsten Vorwand und das nächste Lobby-Gesetz durchbringen will, natürlich. Aber dann werden die User sich erneut im Internet gegenseitig formieren, und diesem Unsinn einen Riegel vorschieben.

Noch einmal für alle, die befürchten, dass die Musikindustrie oder die Filmindustrie (schon wieder mal) drohen, vor die Hunde zu gehen, weil niemand sie für ihre Arbeit bezahlt: ACTA war nie ein gutes Gesetz. Es war ein Schutzgesetz für die gestaltende Industrie, wogegen generell nichts zu sagen ist. Aber dieses Gesetz wäre auf unser aller Kosten erfolgt. Youtube, Facebook, mySpace, Clipfish, meinVZ, Google+ und sogar die Google-Suche hätten durch die schwammige Formulierung des Gesetzestextes einen Großteil ihrer Tätigkeiten einstellen müssen, ganz einfach, um nicht strafrechtlich belangt werden zu können. Das hätte nebenbei zwei der wichtigsten Internet-Konzerne der USA ausgelöscht, was sich ja auf den ersten Blick nicht sooo schlecht anhört. Leider hätte dies auch das Ende für meinen Facebook-Account bedeutet, was sich widerum sehr, sehr schlecht anhört.
Auch der Teil des Gesetzes, der den Internetprovider für die Taten seiner Kunden verantwortlich machen konnte, war von vorne herein größter anzunehmender Schwachsinn und nur darauf aus, Geldproduzierenden Klagen den Boden zu bereiten. Ja, ACTA war so eine Art internationales Leistungsschutzrecht - und mindestens ebenso sinnlos.
Und die produzierende Industrie, die unter Fälschungen aus Ländern der Zweiten und Dritten Welt leidet, was hätte sie gewonnen? Mehr Schutz vor Plagiaten? Nein, nur das Recht, Server abzuschalten, auf denen die Plagiate ihrer Produkte angeboten werden. Aber das klappt auch mit der bisherigen Gesetzeslage. Wenn die Server nicht in der Südsee stehen.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, womit wir hier in Deutschland arbeiten. Hier gibt es für geistige Werke, Musik, Bücher, Filme, und was deren mehr ist, ein lebenslanges Urheberrecht. Dieses gilt bis zu siebzig Jahre nach dem Tod. Es kann also in diesem Zeitraum noch von Lizenznehmern vermarktet werden, bevor es Allgemeingut wird. Und glaubt mir, bevor sich Elvis' Tod das siebzigste Mal jährt, wird die Musikindustrie die Klausel auf einhundert Jahre angehoben haben. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Hier wird nichts mehr Allgemeingut. Und das ist irgendwie doch schon sehr traurig.
Ich denke, dieses Urheberrecht reicht, sollte eher noch reduziert werden, auf meinetwegen zwanzig, dreißig Jahre nach dem Tod des Künstlers, bevor die Leistungen unserer Künstler Allgemeingut werden, aber das sind nur meine persönlichen Gedanken.
Wir haben also ein sehr strenges Urheberrecht, und dieses wird auch gnadenlos im Internet umgesetzt. Allein die klagewütige Musikindustrie hat Unsummen dabei eingenommen, indem sie Raubkopierer im Internet mit zum Teil vierstelligen Beträgen abgemahnt hat. Soll mir also noch mal einer erzählen, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, und wir bräuchten neue Rahmenbedingungen zu Gunsten der Industrie.
Das Gegenteil ist der Fall. Wir sollten uns von den Bedürfnissen der Industrie nicht länger gängeln lassen, gerade nicht von der Film-, und Musikindustrie. Wo bleiben wir denn, bitte, die für Musik und Filme Geld ausgeben, und dann auf der neuen DVD erst einmal pauschal als Raubkopierer hingestellt und mit einer Knaststrafe bedroht werden, die es für Raubkopien gar nicht gibt?

Leider wird es genau anders herum laufen. Das nächste Gesetz wartet schon, und es wird ein wenig anders sein, etwas konformer, aber ähnlich einschneidend. Die ACTA-Befürworter haben schon einmal ihr Gesetz durch den Fischerei-Ausschuss der EU geschleust, damit es kein Aufsehen erregt. Das wird wieder passieren. Und wieder. Und wieder. Und wieder. Bis endlich jemand deutlich sagt: Halt, das reicht. Liebe Film-, und Musikindustrie, meine Unterwäsche bleibt an.

Also dann, bis zum nächsten Gesetzesirrsinn.

Mittwoch, 7. März 2012

Wie man ACTA sucht und Leistungsschutzrecht findet

Ich gebe zu, ich habe es schon vergessen. Nein, nicht ACTA, dieses unwürdige, schwammig formulierte Gesetz, das es ermöglichen würde, auf bloßem Verdacht ohne richterliche Kontrolle Webseiten zu sperren, und Provider dazu zu zwingen, ihre Kunden auszuspionieren, bzw. für sie zu haften.
Ich meine das Leistungsschutzrecht.
Um mal zusammen zu fassen, was ich noch darüber weiß: Deutsche Verlage wollen z.B. von Google Geld haben, wenn in der Suchmaschine bei einer entsprechenden Suche Teile des Textes von ihren Webseiten angezeigt wird. Dies sei, so die Lobbyisten, bereits eine Leistung, die Google erhält, und für die sie bezahlt werden sollen.
Die Koalition in Berlin hat dazu den Beschluss gefasst:
"Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt
sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen
ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer
Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten."


...sacken lassen.
Ein paar Fragen werden aufgeworfen. Wieso sehen sich Verlage als schlechter gestellt wie andere Werkvermittler? Weil sie nicht genügend Traffic auf ihre Seite kriegen, was mehr Werbeeinnahmen bedeutet? Schauen sie neidvoll auf das Milliardenunternehmen Google und wollen es ZWINGEN, Geld für Leistungen zu zahlen, die Google selbst erbringt? Denn die Verlinkung und das Zitat ist eine eigenständige Leistung von Google.
Wir wissen es alle: Wenn jemand googled, dann sind es die Zitate unter dem Link, die uns entscheiden lassen, ob wir das Richtige gefunden haben, und was wir dann anklicken. Dieser Text soll in Zukunft kostenpflichtig sein. Google soll also dafür bezahlen, dass es Traffic auf die Seiten der Verlage schaufelt. Kurios.
...sacken lassen.
Was bedeutet das konkret? Nach meinem Verständnis sind die Verlage darauf aus, für die Arbeit, die Google sich macht, Geld zu bekommen. Wie kann das ein Leistungsschutzrecht sein? Und wie kann mir irgendjemand vermitteln, dass eine international gängige Praxis in Deutschland plötzlich kostenpflichtig sein soll?

Weiter heißt es bei Muberkel und Co.:
"Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren,
sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet
ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen
gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung
der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle
Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung
der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
ein Jahr betragen."

Oder anders formuliert, die Verlinkung von Presseartikeln gilt künftig als Verbreitung.
Ich will das mal für mich erklären. Da zeigt jemand also auf die BILD, und die Springer AG will dafür jetzt den vollen Preis für das Druckexemplar haben? Wie shizo ist das denn?
Auch weist der Text ganz klar darauf hin, dass es um die Werbemilliarden geht. Die Verlage wollen mitverdienen am Werbevermögen Googles, anstatt dankbar dafür zu sein, dass durch Googles Verlinkung überhaupt erst Leser - und damit Klickzahlen  und damit Werbeeinnahmen - auf ihre Seiten finden.
Und dafür will die Bundesregierung noch eine eigene GEZ erschaffen.
...sacken lassen.

Fazit: Okay, das Leistungsschutzrecht ist nicht so schlimm wie ACTA, aber eines können sich Google, die anderen Suchmaschinen und jeder kleine Blogger wie ich - natürlich auch die Großen - in Zukunft in die Haare schmieren: Artikel auch nur auszugsweise zu zitieren und auf sie zu verlinken. Das kostet dann nämlich Geld. Viel Geld, wenn ich die Verlage richtig verstanden habe.
Tja, Pech, dann verlinke ich eben nicht mehr auf euch, und euer Traffic geht dadurch runter.

Was in jedem Fall kommen wird, und das begrüße ich, das ist sehr viel weniger Traffic für die Verlage. Warum? Weil Google, wenn es schlau ist, die Seiten von deutschen Verlagen einfach sperrt. Sie werden in den Suchanfragen einfach nicht mehr auftauchen, ganz so als gäbe es sie gar nicht. Das ist einfacher, ökonomischer und logischer als an die neue GEZ für Internet-Mimosen zu zahlen. Und es hat meine volle Unterstützung.
War ACTA ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Kommunikationsfreiheit im Internet, so ist das Leistungsschutzrecht vor allem eines: Die Idiotie zu glauben, Google und andere Suchmaschinenbetreiber würden da mitspielen. Hier denkt eine Lobby, das es ohne sie nicht geht. Sie wird eines Besseren belehrt werden. Und das zu sehr hohen Verlusten im finanziellen Sektor.
Das ist aber auch gut so. Vielleicht lernen sie daraus.

Fazit 2: Es gibt so etwas, das nennt sich Bezahlschranken. Dahinter kann ein Verlag online seine Premium-Artikel verstecken und seine Leser dazu auffordern, dafür zu löhnen. Macht natürlich kaum einer. Weil kaum einer dafür bezahlt, wenn er es nicht auch intensiv nutzt.
Es gibt aber auch Werbung, die man auf seiner Seite platzieren kann, und über die man sich refinanzieren kann. Z.B. indem vorbeikommende Surfer auf die Werbung klicken. Oder indem einfach der Traffic gezählt wird.
Ich finde, anstatt am eigenen Konzept zu arbeiten, hat die Verlags-Lobby einfach neidisch auf den großen Kuchen bei Google gestarrt und dran gefeilt, wie man ohne Aufwand was davon abkriegt.
Nur wenn die Verlinkung einbricht, weil Google ganz einfach nicht für diesen Scheiß bezahlen will, dann stehen die Verlage noch schlechter da. Mal sehen, was sie dann für ihre Rettung verlangen, anstatt etwas dafür zu tun.
ACTA=Böse.
Leistungsschutzrecht=Tolldreiste Dummheit.

Edit ein paar Minuten später: Das hier habe ich zum Thema gefunden. Lesenswert.

Edit am 08.: Das sagt der Perlentaucher.