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Donnerstag, 3. Mai 2012

Die Antwort von Herrn Dr. Johannes Bruggaier auf meine Blogpost zu seinen Kommentaren im überregionalen Teil der LDZ

Hier von mir mal vollkommen unkommentiert die Antwort von Herrn Bruggaier, die ich gestern angekündigt habe.
Enjoy.
Hallo Herr Kaiser,
durch Zufall (ich suchte im Netz einen Artikel von mir) bin ich auf Ihre Seite gestoßen und ärgere mich, dass Ihr an mich adressiertes Schreiben offenbar in den Untiefen unseres Verlagskonstrukts versunken ist. Jetzt ist die ganze Debatte zwar schon eine Weile her. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass mich Ihre ausführliche Beschäftigung mit zwei Kommentaren von mir sehr beeindruckt hat: Solche Leser wünscht man sich!
Grundsätzlich sind Zeitungskommentare erstens – wie der Name schon sagt – subjektiv und zweitens verkürzend. Gerade ein so komplexes Thema wie der Öffentlichkeitsbegriff im digitalen Zeitalter lässt sich auf 50 Zeilen niemals ausschöpfend thematisieren. Wenn Sie meinen beiden Anmerkungen also Polemik unterstellen, so haben Sie deshalb insofern recht, als ich für das Kommentieren auf engem Raum zwangsläufig Gegenargumente oftmals außer Acht lassen und damit vieles zuspitzen muss. Ein Kommentar ist nun mal keine Grundsatzerklärung, sondern ein Gedanken- und Diskussionsanstoß für den Alltag (hat hier ja offenbar funktioniert).
In der Sache finde ich manche Ihrer Argumente bedenkenswert. Andere dagegen überzeugen mich nicht. Ich bitte Sie um Verständnis darum, wenn ich angesichts des beträchtlichen Umfangs nur auszugsweise darauf eingehe.
In jedem Fall für bedenkenswert halte ich Ihre Kritik an bestimmten Medien im Emder Mordfall. In der Tat kommt Zeitungen und Rundfunksender nach wie vor eine Leitfunktion in der öffentlichen Meinungsbildung zu. Es ist deshalb durchaus problematisch, einerseits den aufgehetzten Mob zu kritisieren, andererseits die fragwürdige Rolle einiger Medien völlig außen vor zu lassen. Um diese Facette zu berücksichtigen, hätte ich meinem Kommentar in der Tat eine Zeile mehr gönnen sollen.
Auch kann ich verstehen, dass Sie sich gegen eine Pauschalverurteilung „der“ Internetcommunity wehren. Zwar ist auch diese Zuspitzung dem Zwang zur Verkürzung geschuldet. Ich denke aber, dass ich den differenzierenden und selbstreflektierenden Vertretern dieser Gemeinschaft - zu der Sie womöglich zählen - tatsächlich auch eine differenziertere Betrachtung schuldig gewesen wäre. Mein Angriff in der Sache hat hier vielleicht eine persönliche Färbung bekommen, die ich keinesfalls beabsichtige.
Bei aller berechtigten Kritik am Stil mancher Berichterstattung irritiert mich hingegen Ihre Einschätzung, wonach die Schuld an der Entwicklung in Emden „einzig und allein“ bei den Medien liege. So ist mir nicht bekannt, dass der Name des ersten Verdächtigen im Emder Mordfall von der Presse veröffentlicht worden wäre. Auch einen Aufruf zur Lynchjustiz habe ich in keinem Medium finden können. Mit einem solchen Vorgehen hätte sich ein Presse- oder Rundfunkorgan schwerwiegende juristische Konsequenzen eingehandelt.
Revolverblättern die Alleinschuld für jegliche Straftaten beizumessen, halte ich deshalb für eine doch recht grobe Vereinfachung. Sie entlassen damit den Bürger aus seiner Selbstverantwortung, stellen Straftätern mit Verweis auf die bösen Medien per se einen Freifahrtschein aus.
Was das Thema Fahndung auf Facebook betrifft (bislang allein in Niedersachsen praktiziert), so möchte ich der Kürze halber nur auf die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz verweisen: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2944-fffentlichkeitsfahndung-via-Facebook . Der Fall von Emden ist meines Erachtens eine traurige Bestätigung mancher hier geäußerten Vorbehalte.
Soziale Netzwerke verbinden Person A mit Person B. Manchmal verbinden Sie auch Person A mit Person B und C. Das alles fällt unter den Bereich des privaten Datenverkehrs. Werden nun Person A, B und C mit zweihundert oder gar tausend weiteren Personen vernetzt, kann nicht mehr von einem privaten Austausch die Rede sein: In diesem Fall erschafft der Anbieter eine publizistische Einflussmöglichkeit, wie sie allenfalls Rundfunksender oder Verlage erreichen. Das ist grundsätzlich in Ordnung, verlangt aber, dann auch die Verbreiterhaftung zu übernehmen.
Mit Ihrem Vergleich von Facebook einerseits und den Online-Foren der Zeitungen andererseits benennen Sie hierzu selbst den entscheidenden Unterschied: Allein das unverzügliche Löschen von Entgleisungen bedeutet für die Verleger erhebliche Personalkosten. Diese erbringen sie keinesfalls freiwillig, sondern weil das Gesetz sie dazu zwingt. Die Online-Redaktion der Süddeutschen Zeitung schaltet ihre Kommentarfunktion nachts gänzlich ab, um nicht eine Veröffentlichung justiziabler Äußerungen zu riskieren. Auslöser dieser Maßnahme war im Übrigen der verlorene Prozess eines Bloggers (Stefan Niggemeier), der einen in der Nacht eingegangenen Kommentar erst morgens und damit zu spät entfernt hatte. Deutsche Blogger und Zeitungen müssen mit solchen Konsequenzen leben – nicht aber milliardenschwere Konzerne mit Sitz in den USA. Dass ich dieses Missverhältnis kritisiere und eine gerichtsfeste Definition von Öffentlichkeit in digitalen Foren jeder Art einfordere, müsste eigentlich in Ihrem Interesse sein.
Ein paar Worte möchte ich noch zum Thema Youtube verlieren. Zunächst zu den „gesichtslosen“ Kritikern, die eine Kontrolle des Kopierens im Internet für grundsätzlich nicht mehr realisierbar halten. Sie befinden sich beispielsweise hier: http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-heb-dann-mal-ur/ , hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84339496.html und hier: http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/vom-wissen-der-wichser-zwei-thesen-zur-urheberrechtsdebatte/ , vor allem aber hier: http://wiki.piratenpartei.de/Programm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung
Dass ich die Kenntnis um diesen Diskussionsstand voraussetze, mag gewagt erscheinen. Allerdings kann ich eine gewisse Verwunderung über die Notwendigkeit einer klaren Bezugnahme – gerade bei einem Blogger – nicht ganz verhehlen.
Was Ihre Interpretation unserer Gema-Berichterstattung betrifft, so waren zwar tatsächlich nur zwölf Videos Gegenstand des Prozesses. Allerdings hatte die Gema diese lediglich exemplarisch ausgewählt, der Prozess war ein Musterverfahren von grundlegender Bedeutung. Nun liegt mir der betreffende Bericht gerade nicht vor, ich möchte aber nicht völlig ausschließen, dass wir diesen Umstand eventuell nur unzureichend deutlich gemacht haben. Liegt das Missverständnis vielleicht in diesem Detail begründet?
Korrigieren muss ich Ihre Behauptung, das Hoch- und Herunterladen von Videos sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das Gericht hat Youtube sogar eigens dazu verpflichtet, neues Hochladen von einmal entfernten Videos zu unterbinden. Selbst eine Software für dieses Verfahren wurde im Urteil benannt. Vielleicht hätte auch dieser Umstand in unseren Bericht klarer zum Ausdruck kommen sollen. Für schlichte "Neuformulierungen" bestehender Verträge jedenfalls strengen Verhandlungspartner eher selten aufwändige Prozesse an: Im Prozess der Gema gegen Youtube ging es um nichts weniger als die Haftungsfrage für unzweifelhaft rechtswidrig hochgeladene Inhalte.
Dass das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützten Materials illegal ist (nur zur Sicherheit:  http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/24-Risiken-fuer-YouTube,-MyVideo-Co-und-deren-Nutzer-Haftung-bei-Videoplattformen.html ), werde ich Ihnen nicht erläutern müssen. Das Urteil schützt somit legal handelnde Nutzer vor versehentlichen Rechtsverstößen mit den anschließenden Abmahnungen durch geschäftstüchtige Rechtsanwälte. Zugleich aber erschwert es Nutzern, die das geltende Recht bewusst hintergehen möchten, die Arbeit: Auf Youtube jedenfalls werden solche Verstöße schlichtweg nicht mehr möglich sein. Ich finde das sehr begrüßenswert. War hier womöglich etwas nicht verständlich genug formuliert?
Was Ihre Einschätzung der finanziellen Lage von Rechte-Inhabern betrifft, so ist diese subjektive Wahrnehmung selbstverständlich Ihr gutes Recht - dass Sie in diesem Punkt über keine tieferen Kenntnisse verfügen, räumen Sie ja selbst ein. Aus meiner Erfahrung als Kulturjournalist komme ich jedenfalls zu einem anderen Ergebnis: Nach dem Zusammenbruch des Tonträgermarktes sind Künstler mehr denn je auf professionelle Verwerter angewiesen. Vor schwarzen Schafen mit Knebelverträgen schützt im Großen und Ganzen der freie Markt. Niemand ist gezwungen, sich einem Verwerter auf Gedeih und Verderb auszuliefern – wer sich übervorteilt fühlt, kann sich ein neues Management suchen.
Puh, das ist am Ende jetzt doch eine ganze Menge geworden. Vielleicht können Sie meinen Erwiderungen ja den einen oder anderen Gedankenanstoß abgewinnen. Die Diskussion um das Urheberrecht im digitalen Wandel ist sehr komplex und die Fronten sind nicht zuletzt wegen des hohen Emotionalisierungspotenzials ziemlich verhärtet. In jedem Fall freue ich mich über jede Rückmeldung zu meiner Berichterstattung, künftig am Besten an meine persönliche Mailadresse, dann kommt es auch an.
Viele Grüße
Johannes Bruggaier
P.S.: Und lassen Sie uns einander doch bitte nicht Lobbyismus oder Propaganda unterstellen, ich gehe meinerseits auch nicht davon aus, dass Sie im Auftrag von Google unterwegs sind. 
Dr. Johannes Bruggaier
Kulturredakteur

4 Kommentare:

Stinkstiefel hat gesagt…

Ace, bist du im Auftrag von Google unterwegs? ^^
Schön schön, was hast du jetzt geantwortet?

Ace Kaiser hat gesagt…

Der Text mit meinen Antworten kommt dann morgen. Versprochen.

Stinksriefel hat gesagt…

Verliere dich aber nicht nur in deinem Blog, wir wollen noch andere Dinge im B-Bereich lesen.

Ace Kaiser hat gesagt…

Wieso? Der ist doch schon fertig. Muss nur noch ein wenig bearbeitet werden, damit sich meine Antworten abheben. Das kostet nicht viel Zeit.