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Mittwoch, 7. März 2012

Wie man ACTA sucht und Leistungsschutzrecht findet

Ich gebe zu, ich habe es schon vergessen. Nein, nicht ACTA, dieses unwürdige, schwammig formulierte Gesetz, das es ermöglichen würde, auf bloßem Verdacht ohne richterliche Kontrolle Webseiten zu sperren, und Provider dazu zu zwingen, ihre Kunden auszuspionieren, bzw. für sie zu haften.
Ich meine das Leistungsschutzrecht.
Um mal zusammen zu fassen, was ich noch darüber weiß: Deutsche Verlage wollen z.B. von Google Geld haben, wenn in der Suchmaschine bei einer entsprechenden Suche Teile des Textes von ihren Webseiten angezeigt wird. Dies sei, so die Lobbyisten, bereits eine Leistung, die Google erhält, und für die sie bezahlt werden sollen.
Die Koalition in Berlin hat dazu den Beschluss gefasst:
"Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt
sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen
ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer
Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten."


...sacken lassen.
Ein paar Fragen werden aufgeworfen. Wieso sehen sich Verlage als schlechter gestellt wie andere Werkvermittler? Weil sie nicht genügend Traffic auf ihre Seite kriegen, was mehr Werbeeinnahmen bedeutet? Schauen sie neidvoll auf das Milliardenunternehmen Google und wollen es ZWINGEN, Geld für Leistungen zu zahlen, die Google selbst erbringt? Denn die Verlinkung und das Zitat ist eine eigenständige Leistung von Google.
Wir wissen es alle: Wenn jemand googled, dann sind es die Zitate unter dem Link, die uns entscheiden lassen, ob wir das Richtige gefunden haben, und was wir dann anklicken. Dieser Text soll in Zukunft kostenpflichtig sein. Google soll also dafür bezahlen, dass es Traffic auf die Seiten der Verlage schaufelt. Kurios.
...sacken lassen.
Was bedeutet das konkret? Nach meinem Verständnis sind die Verlage darauf aus, für die Arbeit, die Google sich macht, Geld zu bekommen. Wie kann das ein Leistungsschutzrecht sein? Und wie kann mir irgendjemand vermitteln, dass eine international gängige Praxis in Deutschland plötzlich kostenpflichtig sein soll?

Weiter heißt es bei Muberkel und Co.:
"Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren,
sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet
ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen
gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung
der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle
Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung
der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
ein Jahr betragen."

Oder anders formuliert, die Verlinkung von Presseartikeln gilt künftig als Verbreitung.
Ich will das mal für mich erklären. Da zeigt jemand also auf die BILD, und die Springer AG will dafür jetzt den vollen Preis für das Druckexemplar haben? Wie shizo ist das denn?
Auch weist der Text ganz klar darauf hin, dass es um die Werbemilliarden geht. Die Verlage wollen mitverdienen am Werbevermögen Googles, anstatt dankbar dafür zu sein, dass durch Googles Verlinkung überhaupt erst Leser - und damit Klickzahlen  und damit Werbeeinnahmen - auf ihre Seiten finden.
Und dafür will die Bundesregierung noch eine eigene GEZ erschaffen.
...sacken lassen.

Fazit: Okay, das Leistungsschutzrecht ist nicht so schlimm wie ACTA, aber eines können sich Google, die anderen Suchmaschinen und jeder kleine Blogger wie ich - natürlich auch die Großen - in Zukunft in die Haare schmieren: Artikel auch nur auszugsweise zu zitieren und auf sie zu verlinken. Das kostet dann nämlich Geld. Viel Geld, wenn ich die Verlage richtig verstanden habe.
Tja, Pech, dann verlinke ich eben nicht mehr auf euch, und euer Traffic geht dadurch runter.

Was in jedem Fall kommen wird, und das begrüße ich, das ist sehr viel weniger Traffic für die Verlage. Warum? Weil Google, wenn es schlau ist, die Seiten von deutschen Verlagen einfach sperrt. Sie werden in den Suchanfragen einfach nicht mehr auftauchen, ganz so als gäbe es sie gar nicht. Das ist einfacher, ökonomischer und logischer als an die neue GEZ für Internet-Mimosen zu zahlen. Und es hat meine volle Unterstützung.
War ACTA ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Kommunikationsfreiheit im Internet, so ist das Leistungsschutzrecht vor allem eines: Die Idiotie zu glauben, Google und andere Suchmaschinenbetreiber würden da mitspielen. Hier denkt eine Lobby, das es ohne sie nicht geht. Sie wird eines Besseren belehrt werden. Und das zu sehr hohen Verlusten im finanziellen Sektor.
Das ist aber auch gut so. Vielleicht lernen sie daraus.

Fazit 2: Es gibt so etwas, das nennt sich Bezahlschranken. Dahinter kann ein Verlag online seine Premium-Artikel verstecken und seine Leser dazu auffordern, dafür zu löhnen. Macht natürlich kaum einer. Weil kaum einer dafür bezahlt, wenn er es nicht auch intensiv nutzt.
Es gibt aber auch Werbung, die man auf seiner Seite platzieren kann, und über die man sich refinanzieren kann. Z.B. indem vorbeikommende Surfer auf die Werbung klicken. Oder indem einfach der Traffic gezählt wird.
Ich finde, anstatt am eigenen Konzept zu arbeiten, hat die Verlags-Lobby einfach neidisch auf den großen Kuchen bei Google gestarrt und dran gefeilt, wie man ohne Aufwand was davon abkriegt.
Nur wenn die Verlinkung einbricht, weil Google ganz einfach nicht für diesen Scheiß bezahlen will, dann stehen die Verlage noch schlechter da. Mal sehen, was sie dann für ihre Rettung verlangen, anstatt etwas dafür zu tun.
ACTA=Böse.
Leistungsschutzrecht=Tolldreiste Dummheit.

Edit ein paar Minuten später: Das hier habe ich zum Thema gefunden. Lesenswert.

Edit am 08.: Das sagt der Perlentaucher.